Erstellt am 10.01.2007 um 14:19 Uhr von Azu
Hi,
kleiner Tip am Rande.
Wir hatten vor fünf Jahren eine ähnliche Situation wie Du sie hier beschreibst.
Wir sind zu der Auffassung gekommen, wenn man will, kann man es miteinander vergleichen. Dadurch hatten wir einen großen Topf in dem alle Mitarbeiter drin waren. Durch gutes zureden an die Kollegen, und vielen Abfindungsverhandlungen mit der GL, konnten wir viele ältere Kollegen überreden in Altersteilzeit zu gehen bzw. durch eine hohe Abfindung sogar welche dazu ihren Arbeitsplatz zur verfügung zu stellen, und dadurch für viele jüngere mit und ohne Familie, die eigentlich Ihren Arbeitsplatz verloren hätten, retten.
Erstellt am 10.01.2007 um 15:18 Uhr von Dani
Hallo Gina,
ich empfehle Dir und deinen Kollegen einen externen Berater hin zu zuziehen. Du hast richtig erkannt das man bei
einer Bewertung zwischen einem Lagerarbeiter und kaufmänischen Angestellten wenige gemeinsamkeiten feststellbar sind. Aber aus meiner Erfarung kann ich Dir sagen , wer gut beraten ist, kann Dinge in einer Diskussion darstellen, die unerwartete Ergebnisse bringen können. Nach dem Bert.VG ist dieses ein Recht was dem BR "externe Berater" zusteht.
Vieln Erfolg wünscht Euch Dani
Erstellt am 11.01.2007 um 23:56 Uhr von paula
wenn ihr das ohne einen erfahren RA macht bewegt ihr euch auf sehr dünnem eis. die rechtsprechung hat hier schlagworte wie horzontale und vertikale vergleichbarkeit geschaffen. da sollte man schon ahnung haben...
Erstellt am 12.01.2007 um 05:09 Uhr von Gina
Vielen Dank für die Hilfe, wir sind auch der Meinung, dass die Vergleichbarkeit nicht da ist und teilten dies dem Arbeitgeber mit. Wir haben einen Berater, der von Anfang dabei war, leider befindet sich dieser gerade im Urlaub! Wir haben mit seinem Vertreter gesprochen und bestätigte unsere Auffassung!