Erstellt am 10.01.2007 um 10:57 Uhr von Angi1
Hallo Lotus,
laut ArbZG § 2 Abs. 3 geht die Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien in der Zeit von 22 - 5 Uhr.
Ich vermute, dass eventuell anfallende Überstunden in der Spätschicht angesammelt wurden und dann als freie Tage genommen werden konnten.
MfG
Angi1
Erstellt am 10.01.2007 um 11:13 Uhr von wölfchen
Hallo Lotus,
habt Ihr einen Tarifvertrag?
Erstellt am 10.01.2007 um 11:16 Uhr von tamirasun
Hey Lotus,...
wir arbeiten auch im Schichtdienst Krankenhaus.
Es war so geregelt, dass die Nachtarbeit bei uns ab 20.00Uhr begann,doch nach dem neuen Tarifvertrag TVöD gilt Nachtarbeit erst ab 21 Uhr. Somit wird die Zeit nach 21 Uhr als Nachtarbeit gezählt, am Ende des Jahres addiert und wenn man der Liste ( im TVöD nachzulesen) nach genug Stunden hat, gibt es Zusatzurlaub.
Es ist laut Tarif auf jeden Fall so, dass die Nachtarbeitsstunden des Jahres addiert werden und sich dann zusätzliche Urlaubstage ergeben!
§ 27 TVöD
LG
Erstellt am 10.01.2007 um 11:18 Uhr von Lotus
Hallo Wölfchen,
wir haben noch den BAT.
LG Lotus
Erstellt am 10.01.2007 um 14:12 Uhr von musi
Hallo Lotus,
haben auch noch den BAT in der Nachwirkung, dann bleibt es bei Nachtdienst ab 20.00 Uhr und der alten Regelung. Der AG kann doch nicht ,,Rosinenpikerei" machen.
Erstellt am 10.01.2007 um 15:55 Uhr von wölfchen
Hallo Lotus,
wie schon beschrieben - wenn bei Euch noch der BAT gilt, dann ist Eure bisherige Rechnung richtig. Besorgt Euch mal für Eure PDL einen alten Kommentar zum BAT, z.B. den von Wolfgang Schelter, erschienen im Courier- Verlag, da ist das alles fein ausführlich beschrieben.
Im TVöD ist das jetzt etwas anders, aber das braucht Euch nicht zu interessieren, wenn der BAT gilt. Da gibt es jetzt nämlich Möglichkeit a) Zusatzurlaub entsprechend ob 2- Schicht, oder 3- Schicht gearbeitet wird, oder b) die Möglichkeit der Stundenauszählung für diejenigen, für die a) nicht zutrifft.