Erstellt am 09.01.2007 um 09:59 Uhr von Kölner
@hami
Ersatzmitglieder sollten dann gar nicht erst (mit minimalen Ausnahmen) an der BR-Sitzung teilnehmen.
Erstellt am 09.01.2007 um 10:42 Uhr von Mona-Lisa
@hami,
jetzt würde mich schon brennend interessieren, mit welcher Begründung diese Ersatzmitglieder in BR-Sitzungen eingeladen werden, in denen ALLE BR-Mitglieder anwesend sind.....
Erstellt am 09.01.2007 um 11:06 Uhr von Blender
Liebe BR-Kollegen,
laut Gesetz, sind Ersatzmitglieder nur dann einzuladen wenn "ordentliche Betriebsräte" verhinderz sind! Und auch hier hat der Gesetzgeber ganz klare Regeln geschaffen, ..verhindert heißt: Urlaub, Dienstreise, Krank und nicht etwa ich habe heute keine Zeit, oder ich habe zu viel Arbeit oder sonst irgendwelche Phrasen!!
Erstellt am 09.01.2007 um 14:27 Uhr von nick
- Hallo Hami,
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BetrVG § 30 Betriebsratssitzungen
... Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.
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Daher wäre hier Möglichkeit zu sehen alle Personen, die nicht "Betriebsrat" sind, von der Sitzung fernzuhalten.
- Hallo Mona-Lisa,
Es soll schon mal vorkommen, dass man nicht von allen BR-Mitgliedern eine 100% positive Teilnahmebestätigung bekommt, daher kann es Sinn machen, die entsprechenden Ersatzmitglieder
prophylaktisch einzuladen.
Ich persönlich würde bei/mit meinen BR-Kollegen kein Problem sehen, Ersatzmitglieder teilnehmen (passiv) zu lassen, so lange
Niemand etwas dagegen hat.
newbee-BR
Nick
Erstellt am 09.01.2007 um 21:52 Uhr von Heini
Wenn Ers. Mitglieder an einer Betriebsratssitzung teilnehmen, obwohl alle ordentlichen Betriebsratsmitglieder anwesend und es für die Teilnahme der Ers. Mitglieder keine vernünftige, rechtlich Begründung gibt, hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit gegen diese Ers. Mitglieder vorzugehen.