Erstellt am 07.01.2007 um 13:31 Uhr von Bergmann
@ Pfleger ,
viele Möglichkeiten hast du ! Betriebsverfassungsgesetz mal durchlesen !
Als ein § von viele die zu beachten wären :BetrVG § 91: Mitbestimmungsrecht
Werden die AN durch Änderungen der Arbeitsplätze,des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung,die den gesicherten arbeitswissentschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offentsichtlich widersprechen,in besonderter Weise belastet,so kann der BR angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen .....
Erstellt am 07.01.2007 um 13:35 Uhr von waschbär
Hallo Du (Blutwäsche)Pfleger ,
der Schlüssel für die Personalberechnung müsste auch bei euch d. MDK vorgaben entsprechend an zu wenden sein .
@ Bergmann , äh " menschengerechte Gestaltung der Arbeit " in der Pflege oft ein Fremdwort ...
Erstellt am 07.01.2007 um 13:44 Uhr von Bergmann
@ Waschbär ,
ist ja nur der reine Gesetzestext ! Praxis und Theorie liegen halt weit auseinander ! ;-))
Erstellt am 07.01.2007 um 14:21 Uhr von waschbär
hi Bergmann,
Recht haben ist das eine recht Bekommen das andere und in der Pflege gibt es da noch d zusatz erst mal "nach fragen wer recht hat" .... oder Recht haben könnte .... ist recht Praktisch die Theorie oder ???
Frage was liegt weiter auseinander bei Pfleger die Betten der Kunden oder Praxis und Theorie ??
Das ist doch die Frage welche sich stellt ... oder auch nicht sollte der Chef vom Pfleger der meinung sein das 1 zu 5 auch ausreichend ist ..... abzüglich der Privaten .... oder derer die sich Beschweren ...