Bei wem ist nach § 121 BetrVG Ordnungswidrigkeitenanzeige zu erstatten, wenn ein Bundesland keinen Regierungspräsidenten (wie in MV) bestellt hat.
Erstellt am 05.01.2007 um 11:45 Uhr von wolle1 oh Ikarus Ich kann Deinem Höhenflug nicht folgen Im § 121 BetrVG wird bei verletzter Aufklärungs- und Auskunftspflicht mit Geldbusse gedroht. Gruss wolle1