Frage: Eine Mitarbeiterin ist 12 Monate als Leiharbeiterin beschäftigt und wird anschließend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, bei gleichbleibender Tätigkeit und Aufgabengebiet, übernommen. Eine Probezeit von 6 Monaten wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Vor Ende der Probezeit wird die MA ohne Information an den Betriebsrat und ohne ersichtliche Gründe gekündigt. Diese MA hat nun Klage vorm AG eingereicht. Wie sind die Erfolgsaussichten in so einem Fall? Gilt die Zeit als Leiharbeiter gleichzeitig als Probezeit, wenn die Tätigkeit gleich bleibt? Vielen Dank schon mal im Voraus und alles Gute noch im neuen Jahr!