Erstellt am 03.01.2007 um 16:01 Uhr von Kathi
Die Zeit als Leiharbeiter wird nicht mit angerechnet. Die Probezeit beginnt mit der Einstellung/Unterschreiben des Arbeitsvertrages.
Der Betriebsrat ist vor J E D E R Kündigung zu hören, selbstverständlich auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit. Die Kündigung ist daher unwirksam.
Erstellt am 03.01.2007 um 19:59 Uhr von Fayence
Madbrat,
wurde ein AN bereits vor Einstellung im Betrieb beschäftigt, wird die weitere Vereinbarung einer Probezeit regelmäßig verneint bzw. als unverhältnismäßig gesehen, da der AG bereits die Möglichkeit hatte, die Leistung dieses ANs in Augenschein zu nehmen.
Du darfst die Probezeit aber NICHT mit dem Greifen des Kündigungsschutzgesetzes in einen Topf werfen, auch wenn die 6 Monate meist deckungsgleich sind.
Die Aussichten auf Erfolg sind mehr als gut, da vor allem die ordnungsgemässe Anhörung des BRs nicht erfolgt ist.
Erstellt am 03.01.2007 um 22:07 Uhr von paula
@fayence
ich finde den vorliegenden fall interessant. bei der anscheinend fehlerhaften BR-Anhörung bin ich ganz deiner Meinung.
am zweifel bin ich bei der frage der probezeit. als ich den fall gelesen habe, dachte ich zuerst genauso wie du. aber beim näheren nachdenken, stellte ich mir die frage, ob dies bei leiharbeitern ein arbeitsgericht wohl auch so sehen wird. klar der AG kann sich ein bild über den leiharbeiter machen, wenn er bei ihm eingesetzt wird. ABER: hat er ein vollständiges bild über den leiharbeiter? er kennt sein arbeitsverhalten. jedoch gibt es einen kleinen teil des verhaltens, dass er nicht einschätzen kann.
ich will das an einem beispiel verdeutlichen: der leiharbeiter arbeitet tadellos in dem betrieb wohin er ausgeliehen ist. aber gegenüber der entleihfirma macht er ständig stress. gehalt sei zu niedrig, er will mehr fahrgeld, außerdem wäre ein roter teppich nett, wenn er zum chef gerufen wird. diese probleme kriegt der andere betrieb nicht mit. sicher handelt es sich hier nur einen kleinen ausschnitt des verhaltens, aber es bleibt im verborgenen. wäre es da nicht gerechtfertig, dass es trotzdem noch eine probezeit gäbe?
wie gesagt ich bin mir hier selber nicht sicher.....
paula die ratlose
Erstellt am 03.01.2007 um 23:10 Uhr von Fayence
paula,
ich mach mal ´ne Anleihe aus unserem TV: "Die Vereinbarung einer Probezeit ist zulässig, soweit nicht ein befristetes Arbeitsverhältnis in gleicher Tätigkeit vorangegangen ist."
Ich sehe den immerhin 12monatigen Einsatz als Leiharbeitnehmerin bei gleicher Tätigkeit analog.
Sinn und Zweck einer Probezeit aus AG Sicht ist doch, dass er die Eignung eines ANs für diesen Arbeitsplatz und seinen Betrieb feststellen kann. Und ob ein AN in der Probezeit sein wahres Gesicht zeigt, kann der AG auch in dieser Zeit nicht korrekt beurteilen. Man kann Menschen halt nur vor den Kopf gucken! ;-))
Aber ein Richter wird Recht sprechen, vielleicht auch ganz anders, als wir vermuten! Madbrat, es wäre schön, wenn Du uns berichtest.
Erstellt am 04.01.2007 um 12:45 Uhr von Anton
Da bin ich auch neugierig drauf hört sich spannend an, in unserem Betrieb werden demnächst auch leiharbeiter übernommen und da sind wirklich manchmal zwielichtige Gestalten bei, wenn ich das mal so sagen darf, wie der letzte fall bei einem Kollegen in der Firma gezeigt hat.
Ein Leiharbeiter arbeitete mehrere Jahre mit guter Leistung in deren Betrieb als er dann
ins Arbeitsverhältnis übernommen wurde, kam eines tages die Polizei und verhaftete ihn wegen dealerei, der sitzt glaub ich imme noch.
Ist mit Sicherheit und Gott sei Dank nicht die Regel und man kann den Leuten wirklich nur "vor" den Kopf sehen
lG Anton
Erstellt am 04.01.2007 um 17:06 Uhr von Madbrat
Vielen Dank für eure interessanten Antworten! Ich werde versuchen, euch auf dem Laufenden zu halten. Zur Zeit kämpfen wir an mehreren Fronten. Der BR wird, obwohl er seit September besteht, von GF und Abteilungsleitern gar nicht in Planungen einbezogen, trotz mehrfacher Hinweise u.a. auf §87 Betr.VG und Einladungen zu Gesprächen. MA`s werden versetzt in andere Abteilungen und anderen Vorgesetzten unterstellt, ohne Einwilligung derer und ohne den BR vorher zu informieren. Eigentlich bräuchten sie sich nur entsprechend zur Wehr setzen und könnten dabei mit unserer Unterstützung rechnen aber die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes ist im Osten allgegenwärtig. Wir müssen der Belegschaft noch die Angst vor Konsequenzen nehmen und das geht nur durch Erfolge. Mit freundlichen Grüßen.
Erstellt am 04.01.2007 um 17:22 Uhr von Fayence
Madbrat,
setzt Euch vor allem nicht unter unnötigen Druck und verzettelt Euch nicht; Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut! Wichtig ist, dass Ihr Eure ersten Duftmarken sehr gezielt setzt, dann aber auch genau wissen solltet, wo Eure Rechte, Pflichten, Grenzen liegen!
Sprich: Lasst Euch schulen!
Erstellt am 04.01.2007 um 18:57 Uhr von Madbrat
Wollen wir auch! Wir haben auch schon Verbindung zu Betriebsräten von Werken, die wir beliefern (Wir sind ein fast 200 AN starker Zulieferer für einen namhaften deutschen Automobilhersteller mit 3 Buchstaben). Hast du konkrete Tipps, was Schulungen angeht? Es gibt ja tausende Angebote. MfG.
Erstellt am 04.01.2007 um 19:14 Uhr von Fayence
Fangt an mit Seminaren BetrVG I und II; dann Arbeitsrecht I. Aber verzettelt Euch auch da nicht; die Schulungsinhalte sollten sich setzen können.
Zu den unterschiedlichen Anbietern kann ich nichts sagen; ich habe bislang nur Seminare von *o*o besucht.
P.S.
Der Vergleich von Preis / Leistung lohnt sich; z.B. Rabatte, effektive Schulungsdauer, Inhalte, min./max. Teilnehmerzahl , etc.