Erstellt am 29.12.2006 um 19:51 Uhr von Fayence
Siehe: http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html
Erstellt am 29.12.2006 um 19:52 Uhr von Bergmann
@ Achim ,
Schwerbehinderte haben gemäß § 125 SGB IX das Recht auf die Gewährung eines zusätzlichen Urlaubs von fünf Arbeitstagen pro Jahr. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des Schwerbehinderten auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.
Erstellt am 30.12.2006 um 12:50 Uhr von Heini
Ab GdB 50, eine Woche zusätzlicher Urlaub, siehe § 125 SGB IX.
Erstellt am 30.12.2006 um 13:03 Uhr von Fayence
"eine Woche zusätzlicher Urlaub"
Heini,
wenn schon zitieren, dann bitte richtig! Der o.g. Teil Deiner Antwort ist falsch!
Erstellt am 30.12.2006 um 15:32 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
was hab ich oben geschrieben (45684) ? Wenn man die zusätzlichen Tage zusammenreiht,kommt man auf eine Woche-ist aber keine Pflicht !!Mir wären die einzelnen Tage lieber !
Erstellt am 30.12.2006 um 16:57 Uhr von Fayence
Bergmann,
nur dumm, wenn die Arbeitszeit eines Schwerbehinderte auf 6-Arbeitstage pro Woche verteilt ist... Deine letzte Antwort ist genauso falsch!
P.S.
http://de.wikipedia.org/wiki/Woche
Erstellt am 30.12.2006 um 17:08 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des Schwerbehinderten auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.
Stand oben 45684 !! ;-)))))
Erstellt am 30.12.2006 um 17:13 Uhr von Fayence
Heini und Bergmann,
ich leiste hiermit hochoffiziell und feierlich Abbitte! :-))
Erstellt am 30.12.2006 um 17:17 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
angenommen !! :-) Ich hab einen gut bei dir !