Erstellt am 28.12.2006 um 15:49 Uhr von packer
moin bärchen,
du solltest dich an ein für euch zuständiges integrationsamt wenden...
hab nur NRW im speicher:
http://www.agsv.nrw.de/SV_-_Infos/BehindertenbeauftrdLaender/index.php
gruß,
packer
Erstellt am 28.12.2006 um 17:35 Uhr von Fayence
Bärchen,
kann denn dieser Kollege überhaupt einen Anspruch auf Altersteilzeit geltend machen? Geltung eines TVs oder einer entsprechende BV?
Und welches Gesetzbuch hast Du denn bemüht? Eines wäre z.B. das AlTZG.
P.S.
Nur mit Gesetzestexten kommst Du aber nicht zu Potte, auch sind Fragen in Gesetzbüchern eher nicht enthalten! :-)) Schau Dich schon mal nach entsprechenden Schulungen um!
Weitere Infos hier: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsmarkt/Foerderung/aeltere,did=174062.html
Erstellt am 28.12.2006 um 18:26 Uhr von Bärchen
Danke für die antworten. Schulung ist im Juni . Tvöd, und es ist das Schwerbehinderten Buch.
wünsch Euch allen ein gesegnetes neues Jahr2007
Erstellt am 28.12.2006 um 23:02 Uhr von gasmann
nabend bärchen, dein sb kollege muß ja nicht die altersteilzeit mitmachen. a müßte er noch in diesem jahr unterschreiben und b er geht doch sowiso mit 63 in die schwerbehinderten-rente. und das ohne abstriche von 0,3 % für jeden früher angetretenen monat. (bis 18% abzüge) er sollte die zeit durchhalten. sprich nochmal mit eurem arbeitgeberbeauftragten. wenn der arb.geb. ordentlich was draufpackt und dein kollege kann es sich leisten, sollte er es sich villeicht überlegen, aber er muß nicht. man könnte auch mit dem arbeitsamt kontakt aufnehmen, abt. schwerbehinderte, die haben auch gute ratschläge zur hand.
Erstellt am 29.12.2006 um 14:31 Uhr von Bärchen
Hallo alle zusammen,es war ein guter Tip mich hier anzumelden .Hoffe auf weitere gute zusammenarbeit mit Euch. Eine so klare antwort konnte mir im Betrieb keiner geben. Nochmal einen guten Rutsch ins Neue Jahr aus der schönen Oberpfalz