Erstellt am 22.12.2006 um 11:42 Uhr von Kölner
@Seppl
Gibt es ein festes Lohnschema mit Tätigkeitsbeschreibung etc.? Dann ggf. § 101 BetrVG...
Wenn nicht, kann nur der einzelne AN individualrechtlich dagegen vorgehen. (Noch schlimmer sieht es bei Tendenzbetrieben aus...aber das hast Du ja hier nicht gefragt)
Erstellt am 23.12.2006 um 22:40 Uhr von Heini
Wenn der BR der Einstellung zugestimmt hat ist doch alles in Ordnung.
Hier hätte der Betriebsrat dem Arbeitgeber eindeutig mitteilen müssen, dass der BR die Zustimmung verweigert. Begründet wäre diese Entscheidung mit der falschen Eingruppierung.
Jetzt hätte der AG die Möglichkeit gehabt die Eingruppierung nachzubessern und den BR noch einmal um die Zustimmung zu Einstellung zu bitten.
Seht euch den § 99 BetrVG an, dort sind die Gründe für die Verweigerung einer Zustimmung abschließend geregelt.