Erstellt am 21.12.2006 um 22:51 Uhr von Fayence
wossi,
ich gehe doch schwer davon aus, dass in Eurem Betrieb eine Gewerkschaft vertreten ist. Lass die Finger von der Eigeninitiative, wende Dich an die für Euch zuständige Gewerkschaft!
Erstellt am 21.12.2006 um 22:58 Uhr von wossi
GEWERKSCHAFT?! Sorry, ich bin in Osten und jedenfalls bei uns ist die Gewerkscaft ein rotes Tuch für meine Kollegen. Bei uns wird mit Angst gearbeitet, so auf den Motto: ..Wenn du nicht willst, draußen stehen genug andere"
Deswegen mach ich mich dafür stark damit sich was ändert.
Erstellt am 21.12.2006 um 23:36 Uhr von Heini
Drei Beschäftigte des Unternehmens laden zu einer Betriebsversammlung ein.
Genaue Vorschriften zur Einladung gibt es nicht, Sie müssen nur die Tagesordnung/Thema, beispielsweise "Berufung eines Wahlvorstandes - Errichtung eines Betriebsrates" im Betrieb bekannt geben, zwischen der Bekanntgabe der Betriebsversammlung und dem Termin der Betriebsversammlung sollten mindestens drei, besser noch eine Woche liegen.
Eine Teilnahmeberechtigung für den Arbeitgeber oder leitende Angestellt gibt es nicht.
Möglichkeiten der Bekanntgabe: Das Schwarze Brett im Betrieb, Flugblätter oder ähnliches sind nach Auffassung der Arbeitsgerichte völlig ausreichend.
Durchführung der Betriebsversammlung
Als erstes begrüßen die Einladenden die anwesenden Kollegen und Kolleginnen, danach sollte ein Versammlungsleiter gewählt werden, Vorschläge hierzu kann jeder Arbeitnehmer im Betrieb machen, die Abstimmung erfolgt offen durch Handzeichen (nur wenn das Ergebnis zwischen zwei Kandidaten zu knapp ist, sollte man genau auszählen). Gewählt ist wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat (relative Mehrheit).
Der Versammlungsleiter leitet dann die Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl. Vorschläge für die Mitglieder des Wahlvorstandes kann jeder Arbeitnehmer im Betrieb machen. In jedem Betrieb sind mindestens 3 Personen in den Wahlvorstand zu wählen.
Bei der Wahl jeder Personen ist es ebenfalls ausreichend mit Handzeichen abzustimmen, sofern die Ergebnisse eindeutig sind. Gewählt ist immer der Beschäftigte der die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.
Wurden dann so mindestens drei Arbeitnehmer des Betriebes gewählt, habt ihr euren Wahlvorstand der die Betriebsratswahl abhält.
Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebs- bzw. Wahlversammlung
einlädt , ist vom Zeitpunkt der Einladung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; der Kündigungsschutz gilt für die ersten drei in der Einladung aufgeführten Arbeitnehmer.
Erstellt am 22.12.2006 um 00:05 Uhr von Lotte
wossi,
Du hast 1 Jahr Probezeit? Oder bist Du erst so kurz im Betrieb, dass Du noch gar nicht wählbar bist?
Erstellt am 22.12.2006 um 00:15 Uhr von Fayence
Lotteline,
wenn die 1jährige Probezeit im Feb. 07 abgelaufen ist, wird wossi wählen dürfen und auch gewählt werden können! :-)
P.S.
Der Blick in meine Kristallkugel sagt mir, dass er weiß, von welchen Zeiten er schreibt!
Erstellt am 22.12.2006 um 00:28 Uhr von wossi
Fayence hat recht ;-)
es macht mich nachdenklich, für wehn sollte ich es tun, aber wenn alle so denken würden, so stände die mauer noch heute.
Bei uns im BETRIEB WIRD ES ECHT zeit den AG auf die Finger zu hauen. Es sind wirklich schlimme Zustände bei uns.
Erstellt am 22.12.2006 um 02:06 Uhr von Pfarrer
@Wossi
@Heini hat im Prinzip die zunächst notwendigen Schritte präzise erklärt, - auch wenn ihr gewerkschaftlich nicht organisiert seid, kannst Du Dich aber bei der Gewerkschaft zunächst mal beraten lassen, ich kann mir vorstellen das es Euch oder Dir noch zusätzliche Sicherheit gibt, falls nötig werde auch Mitglied, schaden kann es in keinem Fall. Für Euer Vorhaben wünsche ich auf jeden Fall alles gute und viel Erfolg.
Erstellt am 22.12.2006 um 08:29 Uhr von Konrad
Frage 1: Wahlvorstand 3 Leute , können sich natürlich auch zur Wahl aufstellen lassen.
Frage 2: Ein freier Unternehmer könnte immer einen Betrieb schließen, er wird es nur wegen
der BR Wahl sicher nicht tun, gehört zum üblichen „Getöse“ um die Leute einzuschüchtern.
Eine BR Wahl ist keine Enteignung!
Frage 3 wurde schon geklärt.
Frage 4 Wenn es rechtlich selbstständige Unternehmen sind gehören diese in der Regel
nicht dazu.
Erstellt am 22.12.2006 um 08:53 Uhr von Mona-Lisa
@wossi,
ich find's ganz schön mutig, aber mit Sicherheit dringendst notwendig, dass du bei euch im Betrieb einiges ändern willst.
Nur musst du dir im klaren sein, dass euch einige grössere und kleinere Stolpersteine in den Weg gelegt werden.
Wichtig scheint mir zu sein, dass zum jetzigen Zeitpunkt alle, die mit dir einen Betriebsrat in's Leben rufen wollen, absolut dicht halten!
Dieses Geschrei, dass sofort der Betrieb geschlossen wird, ist Standart bei den AG's. Davon würde ich mich nicht abschrecken lassen.
Viel Glück!
Erstellt am 22.12.2006 um 08:56 Uhr von wossi
Danke erstmal :-)
Zu Frage 4 nochmal.
Wie kann ich erfahren ob es sich um rechtliche Firmen handelt?
Zur Info: wir arbeiten auch für die anderen Firmen, z.B. Fertigung und Montage.
Der AG schiebt das Geld von der einen und wieder zu der anderen so wie er es gerade braucht.
Erstellt am 22.12.2006 um 08:59 Uhr von wossi
Mona-Lisa
Ich und auch meine 2 Kollegen wissen schon das wir ein sehr heißes Esen anfassen, aber wie du schon sagtest, es ist sehr notwendig.
Erstellt am 22.12.2006 um 09:38 Uhr von Konrad
zu Frage 4:
§1 Abs.2 BetrVG besagt: Ein gemeinsamer betrieb mehrer Unternehmen wird vermutet,
wenn zur Verfolgung arbeitstechnischer die Betriebsmittel sowie die AN gemeinsam
eingesetzt werden.
Voraussetzung für einen einheitlichen Betrieb ist ein einheitlicher Leitungsapparat
..auch in personellen und sozialen Angelegenheiten.
Eine Ferndiagnose ist schwierig, frag mal die Gewerkschaft
Erstellt am 22.12.2006 um 10:00 Uhr von wossi
Konrad danke, damit ist mir schon geholfen.
Unser Betrieb ist ein einheitlicher Leitungsapparat.
Danke an alle, ich werde euch wissen lassen was weiter bei uns passiert. Und ob ich noch einen Job haben werde.
Frohes Fest und guten Rutsch
Euer wossi
PS: Tolle Seite, dank an die Administratoren!