Erstellt am 21.12.2006 um 10:52 Uhr von Werner
Hallo lola,
ist doch alles im BetrVG geregelt. §38+§40.
Lasst euch nicht auf ein festes Budget ein!
Ihr beschließt und der AG bezahlt!
Ende und Aus.
Erstellt am 21.12.2006 um 12:09 Uhr von Pluto
Solide begründet sollte Euer Beschluss schon sein. Der berühmte Töpferkurs auf Bali geht halt nicht.
Aber sonst gilt das des Vorredners.
Erstellt am 21.12.2006 um 12:40 Uhr von waschbär
Pluto,
Der Töpferkurs auf Bali , ist eh Out !
Erstellt am 21.12.2006 um 13:18 Uhr von Kölner
@lola
Freundlich aber bestimmt würde ich den AG bitten, das Bugdet auf eine Summe zu taxieren, die sich nicht dem Verdacht der Behinderung der BR-Arbeit aussetzt.
Erstellt am 21.12.2006 um 13:46 Uhr von waschbär
Erstellt am 21.12.2006 um 18:57 Uhr von Fayence
Lola,
eine AG-Planung darf nicht dazu führen, dass ein BR hinsichtlich NOTWENDIGER Ausgaben in seinen Rechten beschnitten wird. Lässt sich ein BR auf eine solche Begrenzung ein, könnte dass u. U. eine Pflichtverletzung gem. §23 BetrVG darstellen.
Hier mehr dazu: http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_budgetierung.php
Erstellt am 21.12.2006 um 19:10 Uhr von Lotte
lola,
selbst im öffentlichen Dienst, die ja gewohnt sind den Haushalt für das kommende Jahr zu planen, gibt es mittlerweile Urteile, dass das Argument, der eingeplante Etat für den PR sei ausgeschöpt und die Haushaltskasse leer, nicht gelten gelassen wird.
Der AG kann eine Schulung nicht aus Kostengründen ablehnen.
Wobei ich 12 000€ für eine Person in einem Jahr mehr als happig finde. Da Ihr ja 9 BR seid, macht das 108 000€ für alle.
Erstellt am 21.12.2006 um 20:22 Uhr von Mona-Lisa
@lola,
was hast du denn alles in die 12 000 € reingerechnet?
(Ist wirklich ein bisschen viel...)
Erstellt am 21.12.2006 um 21:03 Uhr von lola
@lotte @mona-lisa
Okay nur fast für mich alleine.
2x(von 9) Bertiebsverfassungsgesetz I-III
1x(von 9) Arbeitsrecht I-III
Einige Tagesseminare
Zusätzlich Angebot an AG wohnortnahe Veranstaltungen zu buchen um Hotelkosten einzusparen
Nichts Besonderes für einen Betriebsrat der endlich seiner Fortbidungsverpflichtung nach BetrVG nachkomen will
Erstellt am 21.12.2006 um 21:15 Uhr von Fayence
lola,
ich halte es für ziemlichen Nonsens, allein in einem Jahr 6 Grundseminare zu besuchen. Wann willst Du das Gehörte / Gelernte denn umsetzen?
Ich kann Dir eines versprechen, Du wirst mit "Wissen" angereichert zurück in Euren BR kehren und feststellen, dass Du gar nicht so schnell alles umsetzen kannst, was Du gehört hast.
Es heißt nicht umsonst: Gehört ist nicht verstanden. Verstanden ist nicht umgesetzt.
Und nur davon, dass ein BRM ein Seminar nach dem anderen besucht, wird die Qualität der Arbeit nicht besser! Und letzteres sollte der Anspruch sein!
Erstellt am 22.12.2006 um 11:40 Uhr von paula
ein budgetierung kann evtl. sinnvoll sein.
bei uns im unternehmen gab es ständig streit über einzelne seminare, insbesondere spezialseminare. irgendwann kam unser AG und hat die seminarkosten der letzten jahre aufgeschlüsselt (er hat die prozesskosten des BR auch noch drauf gepackt) und daraus einen wert für das kommende jahr festgelegt. dieser wurde dann mit den einzelnen BRs diskutiert. wenn die örtlichen BRs wolen haben sie dann die budgets festgelegt und seit dem ist ruhe.
eine solche planung muss halt realistisch sein und auch sondersituation berücksichtigen. des weiteren muss dem AG klar gemacht werden, das nicht vorhersehbare situationen, die in der planung nicht berücksichtigt werden konnten zu einer erhöhung der kosten führen kann.
wir in der zentrale haben davon abgesehen, da es in der vergangeheit hier weniger streit gab. außerdem wer mich kennt weiß ja, dass ich eh seminare meide :-))))