Hallo Kolleginnen und Kollegen,
unser Gremium besteht aus neun Vollmitgliedern und neun Ersatzmitgliedern. Zu den Sitzungen müssen laut BetrVG immer neun Mitglieder anwesend sein. Ist ein Vollmitglied kurzfristig verhindert (z.B. Krankheit) wird das nächste (der Reihenfolge des Wahlergebnisses nach) Ersatzmitglied eingeladen. Nun hat ein Ersatzmitglied zum wiederholten Male die Teilnahme trotz ordnungsgemäßer Einladung abgesagt mit der Begründung, daß es zu kurzfristig (24 h vorher) sei und er müsse seiner Arbeit nachgehen. Der BR setzte sich in den beiden Fällen jeweils aus nur acht Mitgliedern zusammen.
Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen?
Gruß
Jens