Hallo an Alle,
wir haben folgendes Problem: Außertarifliche Mitarbeiter sollen in den Tarif zurückgestuft werden, und das mittels Änderungskündigung. Die Tätigkeit bleibt nach wie vor gleich, aber angeblich auf Grund der ERA-Einführung wurden die Stellen neu bewertet und als nicht mehr AT-würdig befunden. Mit welcher Begründung können wir gegen die Änderungskündigung nach §102 Widerspruch einlegen