Erstellt am 20.12.2006 um 16:09 Uhr von w-j-l
ERA hin, Tarifvertrag her, ich halte das für eine Änderungskündigung mit dem ausschließlichen Zweck der Gehaltskürzung.
Ob der AG mit einer Änderungskündigung (respektive angedrohter Kündigung) hier durchkommt ist fraglich. Eure Argumentation muss m.E. die fehlende soziale Rechtfertigung sein. (Siehe §1 (2) KSchG).
Euer Arbeitgeber hat wissentlich und willentlich übertariflich bezahlt. Er wird kaum argumentieren können, dass er das Arbeitsverhältnis nur fortsetzten kann, wenn er künftig tarifgerecht bezahlen kann, bzw. dass ihm bei Ablehnung des Änderungsangebots die Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten ist.
Erstellt am 20.12.2006 um 16:31 Uhr von Konrad
Unterstütze die Aussage von w-j-l
Es ist doch eher die Frage der Ein-.und Umgruppierung nach § 99 BetrVG das wäre zunächst zu prüfen. Das hat der AG dem BR bzw. der ERA- Tarifkommision zu belegen.
(Es gibt "Schein-ATler" die liegen in ihrem AT Gehalt innerhalb der Tarifstufen und können durchaus in ERA eingruppiert werden ohne dass sich am Gehalt etwas ändern muss).
Wurde die sehr fragwürdige Änderungskündigung schon ausgesprochen ?
Fragwürdig, deshalb weil ja nicht die Arbeitsaufgabe entfällt sondern, eine Gehaltskürzung
möglicherweise droht. Das geht so rechtlich nicht durch.