Hallo an Alle
Da wir erst Kurz im Betriebsrat sind hätte ich da mal eine Frage
Wir sind ja verpflichtet 4x pro Jahr eine Betriebsversammlung zu Veranstalten (§42 Betr.vfg)
Wir wollen 3 Teilversammlungen und eine Jahreshauptversammlung durchführen da wir in Deutschland verstreut sind und das besser Realisierbar ist das ist auch nicht das Problem.
Frage unsere Gl. Fordert das immer nur einer aus unserm 3 Köpfigem Gremium an der Teilversammlung teilnimmt aus Kosten Ersparnis (Fahrtkosten Übernachtung usw.)
Kann er das Fordern?
Da im §42 abs2 steht von einem Mitglied des Br geleitet da steht aber nicht das es nur 1 Mitglied sein darf oder?
Für eure Hilfe bin ich euch jetzt schon sehr Dankbar

An dieser stelle mal ein Dankeschön ans ganze Board

Mit freundlichen Grüßen
Mike