In unserem Betrieb soll ein neuer Tarifvertrag zur Anwendung kommen, in dem eine Lohnerhöhung nach Betriebszugehörigkeit stattfinden soll. Unser Betrieb existiert seit 1996 und hat inzwischen den dritten bzw. vierten Eigentümer. Die neue Geschäftsführung will die Betriebszugehörigkeit erst ab dem Jahr 2002 für den neuen Tarifvertrag anrechnen. Mitarbeiter, die seit 1996 im Betrieb sind haben aber nie einen neuen Arbeitsvertrag sondern immer nur einen Anhang an den bestehenden Vertrag bekommen. Kann die neue Geschäftsführung diesen Mitarbeitern diese Jahre nicht gewähren? Wie ist die rechtliche Situation in diesem Fall?