Erstellt am 19.12.2006 um 21:07 Uhr von Heinz
Hallo Matella,
als Betriebsratsmitglied kannst Du nur außerordentlich gekündigt werden. Krankheitsbedingte Kündigungen sind aber nie außerordentlich ( zumindest habe ich das noch nie gehört), also musst Du Dir auch zunächst keine Sorgen machen. Vor eine krankheitsbedingte Kündigung hat der Gesetzgeber seit geraumer Zeit das Wiedereingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX ( Prävention) gesetzt. Bevor das nicht erfolglos betrieben wurde ist meines Wissens keine krankheitsbedingte Kündigung möglich. Horst Schlemmer würde jetzt sagen: " Mach disch nisch verrückt, Schätzelein! Weiße Bescheid!"
Erstellt am 19.12.2006 um 21:26 Uhr von metalla
Vielen Dank Heinz, das macht mir Mut!
Erstellt am 20.12.2006 um 08:57 Uhr von gasmann
hallo metalla, nimm deinen bescheid vom versorgungsamt und gehe damit zum arbeitsamt. stelle einen antrag auf gleichstellung in der abteilung schwb. dein schwb-vertrauensmann und der br werden eine anhöhrung bekommen und auch der arb-geb. lasse den arb-geb. durch deinen vertrauensmann wissen, das er im falle des erfolges, egal ob erfolg beim vers-amt oder arb-amt die monatliche ausgleichsabgabe an das integrationsamt spart. ich selbst als vertrauensperson der schwb. in meinem betrieb erinnere die mitarbeiter der perso (ag- vertr.) immer daran, das es sie mit krankheit u. o. unfall genauso treffen könnte und sie auch nach jedem strohhalm greifen würden. mein rat für dich persönlich, versuche es mit einer kur oder reha, es hat schon vielen helfen können. sprich vorher mit dem arb-geb. und versuche ihm klarzumachen das du alles versuchst wieder gesund zu werden. es öffnet meist noch einmal eine tür. alles gute.
Erstellt am 20.12.2006 um 19:48 Uhr von Pfarrer
@Matella
Da Du nach den rechtlichen Aspekten fragtest ist der Hinweis von @Heinz nach dem § 84 SGB IX zunächst angebracht. Zu Deinem gesundheitlichen Zustand, bzw. ob Kur oder Reha angebracht wären, kann ich nichts sagen, das muss Dein Arzt entscheiden. Ungeachtet dessen wünsche ich Dir auf jeden Fall gute Besserung.
@gasmann
...eine Gleichstellung durch das Arbeitsamt dürfte schwerfallen da @Matella BR Mitglied ist. Ich habe zufällig einen solchen Antrag vom Versorgungsamt hier liegen, da wird explizit danach gefragt ob ich BR Mitglied bin, - auch die BR Adresse wird da abgefragt um meine Angaben überprüfen zu können, - ich habe meinen erst gar nicht abgeschickt weil ich davon ausgehe, - da ich ja den Schutz durch das BR Amt genieße wird man mir nicht noch zusätzlich eine Gleichstellung ermöglichen, - wenn das Mandat endet, - ja dann,....allerdings will ich hier jetzt auch nicht beschwören dass es unmöglich ist als BR Mitglied eine Gleichstellung (und eben deren Schutz) zu erhalten, - aber ich gehe im Moment davon aus. Wenn's nicht der Fall ist, dann lasse ich mich gerne Belehren und beantrage sofort zusätzlich eine Gleichstellung.
Erstellt am 20.12.2006 um 22:30 Uhr von paula
ich will ja nicht die gute laune hier trüben aber:
ich kenne einen ehemaligen BR der auch schwerbehindert ist. dieser hat wärend seiner amtszeit eine außerordentliche kündigung wegen krankheit erhalten. das versorgungsamt hat zugestimmt und der kollege hat mit seiner kündigungsschutzklage in allen instanzen verloren. die fehlzeiten waren sicher höher wie hier aber hier muss man trotzdem vorsichtig sein.
Erstellt am 20.12.2006 um 22:51 Uhr von Kölner
@paula
Trüb Du mal ruhig!
Je nach Grösse des Betriebes ist eine solche Kündigung wahrscheinlicher als ein Pfarrer gesundbeten könnte...
Erstellt am 20.12.2006 um 23:41 Uhr von Sertac
Hallo Matella,
Ich würd erstmal einen Gleichstellungsantrag beim Versorgungsamt stellen, damit du die 50% bekommst. Mit 50% hast du erstmal einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Anschliessend würd ich auch den rat von Heinz, mit dem §84 SGB IX in Erwegung ziehen!!!! Alles gute!
Erstellt am 20.12.2006 um 23:52 Uhr von Kölner
@Sertac
Der Gleichstellungsantrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt. Ein Versorgungsmt gibt es auch nicht mehr.
...
Erstellt am 21.12.2006 um 07:06 Uhr von Pfarrer
@Kölner
also ich hab meinen vom Versorgungsamt in Potsdam, - das ist allerdings schon ca. ein Jahr her, - eventuell gibt's das tatsächlich nicht mehr?
Erstellt am 21.12.2006 um 07:37 Uhr von waschbär
metalla,
deine "Fehltage" finde ich Persönlich nicht wirklch "viel", begründung das schafft bei mir auf Abteilung mehr als ein kollege zusammen in einem Jahr vortlaufend ohne Prozente. Aber mein AG ist nicht deiner also sei vorsichtig und erkundige dich gut , wundern würde mich garnichts mehr . Für weiter infos oder um überhaupt was aussagen zu können hätte ich mehr Infos gebraucht .
Erstellt am 21.12.2006 um 08:46 Uhr von Lotte
Kölner,
und was ist das?
http://www.versorgungsamt-koeln.nrw.de/
Erstellt am 21.12.2006 um 11:28 Uhr von waschbär
Fr.Poldi
Natürlich bin ich ein Ordendliches Waschbär Mitglied !
Auch wen meine Rechtschreibung eher auf Caos und wahnsinn hin deutet
Und was bitte meinst du mit wie lang ?
Erstellt am 21.12.2006 um 11:41 Uhr von Metalla
Ich danke Euch Allen für die konstruktiven Beiträge.
Ich bin vorsichtg, aber leider steck ich nicht drin, wie lang und wann ich krank werde - mir persönlich fällt ja im Krankenzustand auch die Decke auf den Kopf.
Aber Eure Beiträge haben mich schon etwas beruhigt.
Viele Grüße, Metalla!
Erstellt am 21.12.2006 um 11:44 Uhr von waschbär aka sittsamm
Ey Fr poldi,
ich stehe nicht auf so dumme anmachen ...!
keine 20 cm ..... Ha Ha , noch platte ging es wohl nicht oder ?
Fresse dich bitte selber .