Erstellt am 19.12.2006 um 16:08 Uhr von bernd
Der Letzte schaltet das Licht aus und der Letzte (nicht das Letzte) ist der Betriebsrat. Wieso macht Euer Laden dicht?
Erstellt am 19.12.2006 um 16:16 Uhr von packer
moin willi,
schau mal in den § 15 abs. 4 des Kündigungsschutzgesetzes. das heisst ihr seid aufgrund eures amtes und der damit verknüpften verpflichtungen grob gesagt die letzten, denen gekündigt werden kann. die ordentliche kündigung eines BRs ist somit grundsätzlich unzulässig.
es gibt natürlich außnahmen und weiterführende aufgaben. zur wahrung des sogenannten restmandats muß z.b. in der regel aber ein br bis zum bitteren ende bleiben... auch hier gibt es wieder ausnahmen.
hier musst du unbedingt die kommentare zum §103 BetrVG studieren!
du merkst schon an meinen wenig bindenden aussagen, daß es hier sehr komplex zugeht. hier spielt auch das insolvenzgesetz mit hinein, nach dem eine ordentliche kündigung durchaus auch möglich ist.
ich würde dir auf jeden fall raten, hier einen rechtsbeistand zu nehmen und für das gremium einen rechtsbeistand zu beschließen.
gruß,
packer
Erstellt am 20.12.2006 um 12:10 Uhr von Willi
Hallo Bernd, wir sind eine Betriebsstätte von 9 weiteren eines Unternehmens.
Aus logistischen Gründen hat man sich entschlossen uns zu schließen.Das der Br das Licht aus macht,ist uns klar. Aber erhalten wir zur gleichen Zeit die kündigung wie die Mitarbeiter?Gruß Willi