Erstellt am 19.12.2006 um 11:55 Uhr von Hotte
Krank ist krank. Das entscheidet nicht der Betriebsrat, nicht der Vorgesetzte, nicht der Arbeitnehmer sondern ein Arzt.
Erstellt am 19.12.2006 um 12:31 Uhr von leon
Nur der Artz kann entscheidet ob AN Krank ist oder nicht.
Krank ist Krank und keine Urlaubsverlängerung,der Arbeitgeber muß das weitere vorgehen selbst entscheiden da kann Ihn kein Betriebsrat bei helfen.
Erstellt am 19.12.2006 um 18:05 Uhr von packer
hi hh,
ihr solltet mal als BR dem AN einen tip geben, daß es langsam mal knapp werden könnte. ich weiß ja nicht, wie oft das vorkommt, aber wenn es schon offensichtlich ist, dann könnte dem AN ungemach drohen. so ist es vom AG vieleicht als aufforderung zum dialog zu verstehen bevor er andere maßnahmen anfängt... ob er mit sanktionen arbeitsrechtlich erfolg hat ist ein anderes thema, aber unangenehm könnte es schon für den AN werden. kommt aber wirklich auf den einzelfall an und die fehlzeiten etc.
und krank ist wirklich krank... daran ist nicht zu rütteln. ist aber die prognose der krankheit vieleicht auch für die zukunft schlecht, wirds ein wenig eng... da ist dann auch wirklich krank krank bis hin zum nicht erbringen arbeitsvertraglich geschuldeter leistungen und personenbedingter kündigung...
ich will ja nich unken :)
gruß,
packer
Erstellt am 19.12.2006 um 23:35 Uhr von peters
Nicht der BR sondern der Arbeitgeber muss aktiv werden. Nach SGB IX (§84) muss er bei mehr als 6 Wochen oder mehrfacher Erkrankung ein Eingliederungsmanagement betreiben. Er muss zusammen mit dem Betroffenen und dem BR beraten, wie die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Vielleicht können Änderungen am Arbeitsplatz dazu beitragen, Belastungen zu verringern...
Im Übrigen sind die drei vorherigen Aussagen völlig korrekt. Ihr könntet dem Betroffenen sehr wohl die von Packer zitierten Tipps geben. Aber es ist nicht Eure Aufgabe, über die Berechtigung der Atteste zu befinden.
Erstellt am 21.12.2006 um 12:56 Uhr von edelweis
Bei uns gibt es auch einige von diesen Mitarbeitern. Sicherlich ist dies eine Angelegenheit des AG, aber auch der BR sollte solche Fälle beobachten, da schließlich die anderen Kollegen für den fehlenden mitarbeiten müssen. Dadurch kommt es bei uns öfter zu Unmut bei den verbliebenen Kollegen. Das würde ich dem MA auf jeden Fall wissen lassen und ansonsten , ähnlich wie packer, mit dem "Zaunpfahl"winken.
Erstellt am 21.12.2006 um 21:56 Uhr von Pfarrer
Hallo Kollegen,
alleine schon die Unterstellung "verlängert seinen Urlaub durch Krankenschein" halte ich für einen BR unangebracht. Als BR habe ich nicht zu spekulieren ob Kollegen Krank oder nicht Krank, nur halb Krank oder den Urlaub verlängern etc. Das es für die anderen Kollegen dadurch eventuell zur Mehrarbeit kommt ist natürlich ebenso unangenehm, - aber ich denke ihr als BR solltet euch da zurückhalten und dies zunächst als eine Sache zwischen AG und dem betreffenden AN sehen, - wer gibt einem BR das Recht einem MA zu bewerten, - sozusagen eine Med.Diagnose zu stellen, ihm zu Unterstellen Krank zu "Feiern" etc., oder ihm gar mit dem Zaunpfahl zu winken, - was bedeutet mit dem "Zaunpfahl winken"? Wollt ihr ihm als BR sagen das er Gefahr läuft gekündigt zu werden oder wie soll das aussehen? Ihr seid als BR keine Büttel des AG's und müsst nicht für diesen auf "Verdacht" mehrfach krankgemeldete MA's auf die unter Umständen drohende Kündigung hinweisen!
Erstellt am 21.12.2006 um 22:44 Uhr von Fayence
Pfarrer,
wenn sich eine "AU" an jeden Urlaub dieses Kollegen anschliesst, fällt es durchaus schwer, ein jeweils zufälliges Zusammentreffen von Läusen und Flöhen zu vermuten!
Im Sinne dieses Kollegen wäre ich mehr als geneigt, ein kollegiales Gespräch mit ihm führen zu wollen. Oder soll der BR wirklich erst auf die Anhörung nach §102 BetrVG warten? Es mag ja Gründe geben, die den Kollegen zu diesem Verhalten veranlassen und die sich durch eine andere Regelung abstellen liessen; wer weiß!
Erstellt am 22.12.2006 um 01:48 Uhr von Pfarrer
@Fayence
....sicher kann man an der Stelle über die mehrfache Vorgehensweise -Urlaub/Krank- Denken was man will (würde ich in dem Fall sicher auch!) , - aber dennoch denke ich das ein BR nicht die Rolle eines Büttels übernehmen sollte, gleichgültig mit welchen hehren Absichten man das rechtfertigen kann. Und wenn es wirklich in Richtung §102 ginge, dann ist das die Sache des MA's der sich durch eigenverantwortliches falsches Handeln in diese Position gebracht hat. Ich bin als BR nicht dazu da Arbeitnehmer die, gleichgültig wann und wie lange ob vor Urlaub oder danach Krankgeschrieben sind zu disziplinieren, - schon gar nicht wenn dieser eine gültige Krankschreibung eines Arztes vorlegt. Für solche Fälle verfügt der AG selbst über div. Mittel wie z.B. Krankenrückkehrgespräche, Eingliederungsmanagment, Personalgespräche etc., dann hätte das ganze, eben vom AG ausgehend, eine der Situation entsprechende Form.
Man muss da wirklich mal über den Tellerrand hinausschauen, - wo würde das enden, - bei Kollegen die (natürlich an unpassender Stelle, Krankheit ist immer unpassend!) 3 X 2 Wochen im Jahr Krank sind, - oder bei einem Kollegen der 5 Wochen am Stück Krank ist, 2Tage arbeitet u. dann eventuell nochmal 3 Wochen Krank ist, oder bei Kollegen die 1Woche Urlaub haben, dann 3 Wochen später noch 2 Wochen Krank usw. - also ich bleibe da bei meiner Haltung, auch wenn das sicher schwierig für die dann Mehr leistenden Kollegen ist, ich kenne die Situation nur zu gut aus unserer Klinik, ich fluche da innerlich auch immer.
Erstellt am 22.12.2006 um 10:24 Uhr von packer
moin kollegenInnen,
auch wenn es sich so anhört, aber ich würde mich nicht zum büttel des AG machen. es war einfach mal eine andere betrachtungsweise als die von hotte oder leon. generell ist hier sowieso alles weitere diskutieren eher unnötig, da hier keiner die genauen voraussetzungen und hintergründe kennt.
den ansatz von ramses kann ich nur unterschreiben. wir haben im rahmen der krankenrückkehrgespräche unserem AG auch so manch schönes ei schon untergejubelt wo es um ergonomie und ähnliches am arbeitsplatz geht...
gruß,
packer