Erstellt am 14.12.2006 um 19:39 Uhr von Mona-Lisa
@rudi,
indem du dir alle Gründe, die zu der fristlosen Kündigung führen sollen, genau unter die Lupe nimmst.
Davon ausgehend, dass euer Betriebsrat betriebsverfassungsmässig gewählt wurde, wird der Anhörung entweder widersprochen, oder nicht widersprochen. Das Ergebnis wirst du akzeptieren müssen.
Erstellt am 17.12.2006 um 22:22 Uhr von Peter S.
Auch dieser BR sollte sich gut schulen lassen. Ist übrigens verpflichtend für BRM sich zu schulen. Einer Kündigung kann ein BR niemals zustimmen da er ja die Interessen der MA zu vertreten hat. Auf jeden Fall müssen die Betroffenen erst angehört werden. Sollte kein Grund für eine Weiterbeschäftigung zu finden sein lautet die einzige akzeptable Antwort auf eine Kündigung " Der BR sieht sich nicht in der Lage, Argumente für eine Weiterbeschäftigung zu finden."
Erstellt am 17.12.2006 um 22:42 Uhr von Fayence
rudi,
warum soll einem Betriebsratsmitglied FRISTLOS gekündigt werden? Und wann hat der Arbeitgeber die Anhörung zu dieser Kündigung eingereicht?
P.S.
Die außerordentliche Kündigung von BRM bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des BR, der sie bei wirklich groben Verstößen eines Mitgliedes gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht verweigern darf.