Erstellt am 14.12.2006 um 14:08 Uhr von paula
aus meiner sicht auf den ersten blick schon eine benachteiligung. es stellt sich dann aber die frage ob es einen grund gibt der die benachteiligung rechtfertigt. auf diesen gebiet ist sehr viel im fluss. so hat das BAG erst wieder sog. abstandsklauseln für die witwenrente im rahmen der betrieblichen altersversorgung als rechtmäßig anerkannt.
es kommt hier sehr genau auf die tatsächliche ausgestaltung an. da kann eigentlich nur ein kompetenter RA helfen
Erstellt am 14.12.2006 um 14:12 Uhr von Jens
Also ist der BR raus, da es sich ja um eine Vertragliche Angelegenheit des AN handelt. Oder kommen wir da irgendwie kollektiv ran, dass man den AG mit den RA_Kosten schrecken kann ;-)
Gruß und danke
Jens
Erstellt am 14.12.2006 um 14:19 Uhr von Mona-Lisa
@Jens,
eure AN haben ihren Arbeitsvertrag mit dieser Klausel unterschrieben. Damit haben sie alle Bedingungen akzeptiert.
Gegebenenfalls bleibt ihnen nur der Weg, dies über den Rechtsweg klären zu lassen.
Abgesehen davon, könnte der AG diese Betriebstreueversicherung in den zukünftigen Arbeitsverträgen weglassen...
Erstellt am 14.12.2006 um 14:22 Uhr von Kölner
@paula
Hast Du schon eine kommentierte Fassung vom AGG? Dann aber los!
@Jens
Das AGG wird vermutlich für noch sehr viel mehr Themen herhalten müssen und dennoch sehe ich (und vermutlich nur ich!!) hier keine Benachteiligung im Sinne des AGG!
Erstellt am 14.12.2006 um 17:21 Uhr von Mona-Lisa
@Ramses II,
ein Arbeitgeber täte gut daran, solch neandertalischen Methoden von vorne herein zu unterlassen....
Ich hab dazu noch meine Zweifel, ob man das Problem von Jens unter dem Aspekt von AGG sehen kann!
Erstellt am 14.12.2006 um 17:46 Uhr von paula
@kölner
jau ich habe einen kommentar da:
bauer/göpfert/krieger
aber dieser kommentar hat seine schwächen. versuche mich lieber an aufsätzen zu dem thema zu orientieren. am liebsten lese ich hier prof. thüsing aus bonn. er hat eine sehr differnzierte haltung zu dem gesetz.
@ramsesII
du hast sicher recht: es ist zweifelhaft ob abstandsklauseln unter der berücksichtigung des AGG noch zu halten sind. da das BAG aber bei der letzten entscheidung schon des AGG kannte ist es fraglich, ob das BAG nicht ggf. vom EuGH gezwungen werden muss seine meinung hier anzupassen
Erstellt am 14.12.2006 um 18:51 Uhr von harald
wenn die begründung alleine das alter ist ist es sehr wohl eine benachteiligung im sinne des AGG betriebszugerhörigkeit alleine ginge alter jedoch nicht
Erstellt am 14.12.2006 um 18:53 Uhr von Matze83
HI
wie seiht es eigentlich AGG mäßig aus wenn der AG den MA 50% Weihnachtsgeld bezahlt, denjenigen die länger als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit haben aber 100%. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass alle seit 2002 eingestelten nur noch 50% bekommen sollen, egal wie lange sie dabei sind.
MFG Mazte83
Erstellt am 14.12.2006 um 19:02 Uhr von paula
@matze
das sehe ich eher unkritisch. der AG belohnt betriebstreue und das ist legitim. die regelung nach 2002 ist ebenfalls nicht zu beanstanden. der AG kann hier ja durchaus die sache herunterfahren. eine benachteiligung ist das nicht. nur es stellt sich die frage was mit dem mitbestimmungsrecht des BR ist?
Erstellt am 14.12.2006 um 19:09 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
ich sehe das auch so!
Nur mit dem Mitbestimmungsrecht wird der Betriebsrat von Jens keinen Topf gewinnen können.
In seinen Arbeitsverträgen kann der AG immer Vergünstigungen anbieten.
Erstellt am 14.12.2006 um 22:31 Uhr von paula
@mona-lisa
hinsichtlich des falls von jens gebe ich dir recht. da hat der BR keine chance
anders könnte es aber bei matze sein. darauf bezog sich auch meine letzte antwort...
Erstellt am 14.12.2006 um 22:42 Uhr von Lotte
Jens,
sehe hier im Prinzip keine Benachteiligung nach AGG, wenn der Grund in den Bedingungen der Versicherung und nicht im Einflussbereich des AG zu suchen ist.
Erstellt am 15.12.2006 um 08:45 Uhr von matze83
HI
der AG verneint ein MBR weil es eine freilwillige Leistung ( Kein TV bei uns gültig) wär, außerdem wär es seiner Meinung nach Individualrecht. Kann man da nicht über die Entlohnungsgrundsätze rankommen?
MFG
Erstellt am 15.12.2006 um 12:14 Uhr von Lotte
Ramses,
bei uns ist es so, dass die Altersversicherung zwar jedem offen steht, aber ab einem gewissen Eintrittsalter bestimmte Vergünstigungen (z.B. Leistungen bei BU) nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Erstellt am 15.12.2006 um 13:42 Uhr von Kölner
@paula
Den habe ich auch...
@Ramses II
Ich glaube auch, dass der AG in Zukunft mit starren Altersgrenzen Probleme bekommen wird. Allerdings - je nachdem wie er es AV/BV o.ä. formuliert - könnte er weiterhin genau so verfahren, wie er das will...
Erstellt am 15.12.2006 um 14:06 Uhr von Kölner
@Ramses
Du meinst BAG 10 AZR 644/07?
Erstellt am 15.12.2006 um 14:47 Uhr von Kölner
@Ramses II
Da ist dann "'s Frau" für zuständig!
Erstellt am 17.12.2006 um 01:33 Uhr von paula
@kölner
bist du hellseher?
"Du meinst BAG 10 AZR 644/07"
du kennst schon urteile von klagen die erst nächstes jahr beim bag eingehen? respekt! :-))