Erstellt am 14.12.2006 um 08:37 Uhr von CalicoJack
Wurde denn der Vorsizende gewählt als er nicht anwesend war? Oder wurdest Du in den Ausschuss gewählt als Du abwesend warst. Dieses wären neue 'demokratische' Merkwürdigkeiten.
Anscheinend hat der Vorsitende (oder jemand anderes) Angst das die Wahl mit Aussprache oder zusätzliche 'loyale' Mitglieder verloren geht.
Ich würde auf mein Anwesenheitsrecht bestehen.
Das mit den Gesetz muss wenn Dein Vorsitzender belegen
Erstellt am 14.12.2006 um 08:57 Uhr von Angi1
Hallo Lupino,
oder im Fitting zu § 25 BetrVG RN 19
MfG
Angi1
Erstellt am 14.12.2006 um 09:36 Uhr von CalicoJack
@Ramses
Sicherlich kann auch nur Unwissenheit vorliegen, aber im Zusammenhang mit den anderen Beiträgen von lupino habe ich das ganze als Versuch betrachtet jemanden loszuwerden der dem Vorsitzenden nicht genehm ist.
Aus welchen Gründen auch immer.
Aber es scheinen ja noch 2 Stimmen zur Abwahl zu fehlen! So das lupinos Stimme, in diesem besonderen Fall, schon schwer wiegt.
Erstellt am 14.12.2006 um 13:10 Uhr von Mille
Hallo Lupino,
ich möchte dir empfehlen, vor der Abstimmung den Antrag auf geheime Abstimmung zu stellen.
Auf Antrag eines BR-Mitglieds auf geheime Abstimmung, muss die Abstimmung auch geheim erfolgen.
Möglicherweise gibt es ja BR-Mitglieder die sich bei offener Abstimmung nicht trauen gegen euern BR-Vorsitzenden zu stimmen. Alles klar? Viel Glück bei der Abstimmung
MfG
Mille
Erstellt am 14.12.2006 um 18:29 Uhr von Alter Betriebsrat
Natürlich ist bei inneren Organisationsakten des BR, das jeweilige BR-Mitglied das betroffen ist, stimmberechtigt.
Guter Vorschlag von Mille. Es ist so wie er /sie schreibt.
Aber vieleicht läßt Du Deinen Chef einfach machen und gehst dann innerhalb von 14 Tagen zu einem Anwalt Deiner Wahl. Diese Anfechtung hat dann bestimmt Erfolg, der Arbeitgeber muss einen Haufen Geld dafür zahlen und Du sagst Deinem AG das dieses nicht auf Deinem Mist gewachsen ist und Euer Vorsitzender wird weinend zurücktreten.
Es ist immer das Selbe. Streitet sich der BR freut sich der Chef und muss zahlen.
Grüssle