Erstellt am 13.12.2006 um 14:39 Uhr von Konrad
Die Rechtsgrundlage begründet sich auf das Alterteilzeitgesetz. Teilweise gibt es auch dazu tarifvertragliche Regelungen. Nach meinem Kenntnisstand haben Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben einen Anspruch darauf.
Ich schlage vor zu "googeln", oder die Gewerkschaft zu fragen, ist ein kompllexes Thema und wirde öfters geändert.
Erstellt am 14.12.2006 um 09:45 Uhr von Rote Berta
Ramses II hat Recht, es gibt keinen Rechstanspruch auf Altersteilzeit. Wir haben dies in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Sollte man so etwas erwägen, muss man sich aber sehr beeilen um Nachteile von den MA abzuwenden. Zum 01.01.2007 greift die Erhöhung des Renteneintrittsalters der Jahrgänge ab 1947. Vertrauensschutz gibt es nur bis 31.12.2006 für langjährig Versicherte.
Viel Erfolg und Gruß
Rote Berta
Erstellt am 14.12.2006 um 11:11 Uhr von clemi
Wegen einer BV, meiner meinung nach besteht kein erzwingbares Mitbestimmungs recht. Somit bleibt eine freiwillige BV, auf die sich der AG nicht einlassen will, da der Zeitdruck zu hoch ist.
Zitiere AG:"Der Aufwand ist zu hoch, dies können wir in diesem Jahr nicht mehr leisten!"
Erstellt am 14.12.2006 um 11:58 Uhr von Rote Berta
Hallo Clemi, BV sind immer freiwillig. Es gibt eine kostenneutrale, zumindest fast, Lösung bei einer Aufzahlung auf 70% des Nettogehalts. 20% werden vom Arbeitsamt bei Einstellung eines Arbeitslosen oder aber bei Übernahme eines Azubi erstattet. Bei Interesse kann ich unsere BV mailen.
www.betriebsrat@email.de ## Viel Erfolg und Gruß
Rote Berta