Das Unternehen will zur Mitte nächsten Jahres - indierekt weil es uns als Betriebsrat gibt - eine GmbH und CoKG gründen. In dieser sollen alle Mitarbeiter aufgehen.
Fragen:
Wenn in einem Jahr auch ein Interesenausgleich/sozialplan ansteht, wird das Volumen des Mutterunternehmens dafür gezählt oder nicht?
Können wir irgendetws als jeziger Betriebsrat und sofort tun?
Ist die Form CoKG etwas besonderes?
Hilfe täte gut