Erstellt am 12.12.2006 um 20:47 Uhr von Lotte
leoleo,
dann sollte der BR mal ganz schnell sein MBR wahrnehmen, denn mit 12h (ohne Bereitschaftszeit) verstößt Ihr gegen das ArbZG, lies da mal § 4, es sei denn Ihr fallt unter §7 und es besteht ein entsprechender TV oder eine BV.
Erstellt am 12.12.2006 um 20:59 Uhr von leoleo
Lotte,
das ist uns schon klar das wir gegen das ArbZg verstoßen , unser chef (der selber Jurist ist) natürlich auch. das Hauptproblem ist wie können wir druck auf
a) den Betriebsrat , und
b) auf dem Chef machen
so das auf dem schnellsten Wege sich etwas ändert.
Erstellt am 12.12.2006 um 21:21 Uhr von Lotte
leoleo,
wie wäre es denn z.B. mal mit einem Tipp an das gewerbeaufsichtsamt?
http://www.gaa-la.bayern.de/aufgaben/aufgaben.htm
Erstellt am 12.12.2006 um 21:25 Uhr von Kölner
@Lotte
Ob die Bayern allerdings auch jenseits des Weisswurstäquators unterwegs sind, wage ich zumindest in Zweifel zu ziehen!
Und: Die heissen mitunter auch noch anders!
:-)
Erstellt am 12.12.2006 um 21:32 Uhr von Lotte
Kölner,
so,so... aber die Aufgaben sind doch hoffentlich auch jenseits des Freistaats die gleichen...;-))
Erstellt am 12.12.2006 um 21:36 Uhr von Kölner
@Lotte
Naja, das ist wie mit der Schnappatmung beim Schnarchen eines Ehepartners: Kommt er noch mal, oder nicht beim nächsten Atemzug!
Erstellt am 12.12.2006 um 21:40 Uhr von leoleo
Lotte /Kölner
Daran habe ich auch bereits gedacht wenn nix mehr geht "SELBSTANZEIGE" !
Doch soweit wollten wir es nicht kommen lassen.
zuerst kommt doch so etwas wie " Dienst nach Vorschrift".
Und da konkret bestünde die Möglichkeit zum Beispiel ab 1 Januar an zu drohen die
Fahrzeuge nach 8 Stunden auf dem Hof zu Fahren und Feierabend zu machen ..............
Erstellt am 12.12.2006 um 21:40 Uhr von Lotte
Kölner,
bist Du morgens eigentlich immer sehr, sehr müde? ;-)))
Erstellt am 12.12.2006 um 21:44 Uhr von Kölner
@leoleo
Sei gewarnt:
Zum Streik aufrufen wird desatrös (für Dich) enden!!!!
Erstellt am 12.12.2006 um 21:44 Uhr von Lotte
leoleo,
das Gewerbeaufsichtsamt (oder evtl. die StAFA Köln) wird Euren Betrieb aber wahrscheinlich nicht gleich schließen und die Fahrzeuge könnt Ihr eigentlich erst nach 10 Stunden auf den Hof fahren...
Erstellt am 12.12.2006 um 22:00 Uhr von leoleo
Kölner
Das ist gerade mein Problem : ohne BV darf ich doch nicht länger als 8 Stunden Arbeiten ....
Wir möchten schon gerne so weiter arbeiten aber nach einer 7,5 prozentige Lohnabsenkung (wegen der Stundenkürzung) muß der Rubel doch irgendwo herkommen ...oder ??
Sept. und Okt. ergaben bei O.G. Besatzung 650 Überstunden !!!
Erstellt am 12.12.2006 um 22:04 Uhr von Lotte
leoelo,
wieso ohne BV nicht länger als 8h?
Was sagt denn eigentlich Euer BR?
Erstellt am 12.12.2006 um 22:10 Uhr von leoleo
Lotte
Na ja weil weder TV noch BV
Unser Br möchte schon doch kommt er nur schwer in die "puschen"
schließlich gehts ja nur wieder mal um das eine das geld !
Erstellt am 13.12.2006 um 07:36 Uhr von Lotte
leoleo,
§ 3 des ArbZG besagt nicht, dass man erst eine BV oder TV benötigt, damit die AZ auf 10 h erhöht werden kann. Lediglich der Zeitrahmen, in dem der Durchschnitt von 8h (werktäglich) eingehalten werden muss, wird festgelegt.
Erstellt am 13.12.2006 um 08:18 Uhr von CalicoJack
LeoLeo
wie sieht es denn mit dem Ansatz nach Lenkzeiten aus? Du schreibst ja das Du nach 8 Stunden die fahrzeuge einfach abstellen willst, wie wichtig ist Dir denn Dein Führerschein?
Ich kenne die genauen Zeiten zwar nicht, aber 12 Stunden Lenkzeit wage ich zu bezweilfenln.
Erstellt am 13.12.2006 um 19:34 Uhr von leoleo
hallo calicojack
Betreffend die Lenkzeiten besteht keine Gefahr wir kommen mit der Lenkzeit aus nur müssen wir den Tanker auch hin und wieder befüllen und beim Kunden entleeren.
es geht explizit um die ganze Arbeitszeit.
Noch ein curiosum: mein Betriebsrat ist heute absichtlich in eine Kontrolle gefahren und hat die sache mit dem Arb.Zg. geschildert
Antwort des Kontrollbeamten : wir kontrollieren nur die letzten paar Tage w.g. Ruhezeit und Lenkzeitüberschreitung für das andere ist die Gewerbeaufsicht zuständig.