Durch eine Betriebsänderung fallen bis auf 3 Arbeitsplätze alle anderen Stellen unseres Teilbetriebs weg.
Als Betriebsrat sind wir nun im ständigem Kontakt mit der GL.
Wir haben jedoch 4 schutzbedürftige MA.
Durch unsere Sozialauswahl haben diese MA folgende Schutzbedürftigkeit und entsprechende Punkte.
Person A Elternzeit 31 Pkt.
Person B Schwangerschaft, Betriebsrat 39 Pkt.
Person C Betriebsrat 45 Pkt.
Person D Schwerbehindert 47 Pkt.
Person E Gleichgestellt 50 Pkt.

Wie ist denn nun vorzugehen? Ist ein MA schutzbedürftiger als der andere oder geht es streng nach den Sozialauswahlpunkten? Hat ein BR-Mitglied mehr Schutz als ein schwerbehindertes?