Erstellt am 13.12.2006 um 07:34 Uhr von Kleine Hexe
Personen A-C könnt ihr erstmal aus der Sozialauswahl streichen.
für Schwangere gilt das MuSchG - fast unkündbar
für MA in Elternzeit das BErzGG - fast unkündbar
für Betriebsräte das BetrVG - fast unkündbar
für Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte braucht man die Zustimmung des Integrationsamtes - keine großen Probleme...
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren ihr habt keine Unterstützung durch Gewerkschaft oder einen Fachanwalt gefordert.
Erstellt am 13.12.2006 um 08:24 Uhr von daxten
Danke für deine Antwort, Kleine Hexe.
Das bringt schon mal ein bisschen Licht in die Thematik. Du gehst also nicht nach den Punkten vor, sondern nach der Wahrscheinlichkeit des Erfolges der beabsichtigten Kündigungen.
Laut meinen Erkenntnissen geht man aber auch hier nach den Punkten der Sozialauswahl vor.
Zu deinem Eindruck, wir haben keine Gewerkschaft im Rücken aber wir haben rechtlichen Beistand in Form eines Rechtsanwalts.
Erstellt am 13.12.2006 um 10:51 Uhr von daxten
Danke auch an Ramses II
Es dreht sich ja wirklich nur um die Hinterfragung von Vorhaben der Firmenleitung. Da wir bis jetzt noch nicht mit so einer Situation konfrontiert waren, fehlt uns hier das gewisse Know-How. Aber deine Antwort und auch die von Kleine Hexe geben uns da ein gewisses Mass an Wissen.
Die Drecksarbeit macht bei uns der AG, wir hinterfragen nur seine Äusserungen....