Erstellt am 12.12.2006 um 12:13 Uhr von Werner
Hallo jack,
wichtig ist das Beschlußfassungen mit dem korrekten Wortlaut und
X Jastimmen X Neinstimmen X Enthaltungen festgehalten sind.
Ansonsten können Stichpunkte reichen.
Ein Seminar "Schriftführung im BR" ist auch sehr empfehlenswert!
Erstellt am 13.12.2006 um 06:29 Uhr von H.M
Hallo,
§ 34 BetrVG
Gruß
H.M