Hallo,
bei uns soll eine elektronische Zeiterfassung eingeführt werden. Der Entwurf einer diesbezüglichen Betriebsvereinbarung wurde vom BR im Oktober erstellt und dem Arbeitgeber übergeben. Seither wird über Verhandlungen über diese BV gesprochen - aber es ist noch nichts passiert.
Nun soll ab 1.1.2007 eine "Testphase" beginnen, wobei parallel die bisherige manuelle Anwesenheitsführung durchgeführt werden soll. Der BR ist der Auffassung, dass diese Testphase erst nach Abschluss der zugehörigen BV durchgeführt werden darf. Gibt es die Möglichkeit einer Übergangsregelung?
Vielen Dank im voraus.
Steffen