Erstellt am 11.12.2006 um 16:01 Uhr von Fayence
Rotzlöffel (Dein "Kosename" aus Kindertagen?),
wo meinst Du denn gelesen zu haben, dass der Wirtschaftsausschuss generell verpflichtet ist, einen Bericht über die wirtschaftliche Lage u. Entwicklung zu geben? Vermutlich meinst Du jedoch den § 43 Abs. 2 BetrVG.
Und ob Ihre Eure GF mit gezielten Fragen gleich richtig fordern könnt, wird sich zeigen, wenn präsentiert wird! Vorab muss Euch die Präsentation nämlich nicht vorgelegt werden.
Erstellt am 11.12.2006 um 18:07 Uhr von Rotzlöffel
@Fayence
Nickname und nicht Kosename od. Nachname! Wobei das eine das andere nicht unbedingt ausschließen muss. *lol*
Fehler!! Natürlich nicht der WA!
Ich glaube aber, dass du da nicht ganz recht hast, da bei einem Wirtschaftsausschuss der AG schon verpflichtet ist, den Bericht vorab mit dem WA zu besprechen.
Der Bericht nach § 43 darf eben nicht mit dem Bericht nach § 110 verwechselt werden!
Wir gehen davon aus, dass er kurz u. knapp die Umsätze in diesem Jahr mit denen des Vorjahres angibt u. das war es schon fast.
Außer den Angaben wie Roherlös, Vergleichszahlen, Investitionen u. Personalkosten, kann man noch erfragen bzw. muss er vorlegen?
Erstellt am 11.12.2006 um 18:51 Uhr von Fayence
Rotzlöffel,
über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung nach §110 BetrVG muss der AG die Arbeitnehmer aber auch ohne WA unterrichten und zwar vierteljährlich! Dieser Bericht muss im Vorfeld mit dem WA und/oder BR abgestimmt werden, da hast Du Recht.
Fitting, 23. Aufl., §110 BetrVG
Es ist nicht erforderlich, dass eine völlige Übereinstimmung über den Bericht erzielt wird; jedenfalls aber muss das Benehmen hergestellt und WA und BR Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Verantwortlich für die Erstattung ist aber der Unternehmer. Letzten Endes hat er den Bericht so zu erstatten, wie er es für richtig hält. ...
Kommt eine Einigung über den Inhalt des Berichts nicht zustande, haben BR und WA das Recht, die Aufnahme ihrer Sicht in den Bericht oder die Verteilung eines "Alternativberichts" zu verlangen.
Der vierteljährliche Lagebericht soll den AN in groben Zügen einen Überblick über die Wirtschaftslage des Unternehmens und seiner Betriebe, die wirtschaftlichen und sozialen Leistungen, die Schwierigkeiten, die Marktlage und die Entwicklung, die das Unternehmen und seine Betriebe seit dem letzten Bericht genommen haben, sowie die Aussichten für die künftige Entwicklung gewähren.
Da dieser Bericht sämtlichen Belegschaftsmitgliedern erstattet wird, muss er sich notwendigerweise auf eine Zusammenfassung solcher Angaben beschränken, deren Bekanntwerden die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nicht beeinträchtigen kann.
Erstellt am 11.12.2006 um 19:41 Uhr von Rotzlöffel
Fayence,
vielen Dank für deine Hilfe.
Damit können wir sicherlich was anfangen.
Grüsse vom Rotzlöffel