Erstellt am 09.12.2006 um 10:39 Uhr von harald
der wahlvorstand vordert die mitarbeiterliste an. bekommt ER SIE NICHT KANN ER KLAGEN: DANACH ENTSCHEIDET DER WAHLVORSTAND WIE GEWÄHLT WIRD: LASST EUCH VON VERDI BETREUEN
Erstellt am 09.12.2006 um 11:58 Uhr von Alter Betriebsrat
Klagen dauert viel zu lange. Einstweilige Verfügung(Behinderung der BR-Wahlen).Sofort. Per Beschluss Anwalt oder Gewerkschaft mit rechtlicher Vetretung beauftragen.
Servus
Erstellt am 09.12.2006 um 15:31 Uhr von Kölner
@harald, Alter Betriebsrat
Der AG verhält sich doch vollkommen korrekt!
Ihr seid ja vielleicht drauf!
@ingrich
Ruhig Blut! NACH der Bestellung des WV auf der Betriebsversammlung sollte der AG auch seinen Pflichten nachkommen.