Liebe Leser(innen),

in unserem Betrieb wurden zwecks überdurchschnittlichen Auftragseingang viele Überstunden von den Kollegen angesammelt (ca. 120 Überstunden pro Mitarbeiter bei 70 Mitarbeitern).
Bisher konnte mit der Geschäftsleitung keine Einigung erzielt werden, wie die Überstunden abgefeiert werden könnten.
Bis zum Ende des Jahres sollen alle Urlaubstage genommen werden.

Meine Frage ist es.
1.) Kann ein Gleittag (Überstundentag) seitens der Geschäftsleitung verwährt werden, wenn bereits alle Urlaubstage für 2006 genommen wurden ?
(Urlaub 27. und 28. Dezember 2006 und Gleittag 29.Dezember 2006)

Vielen Dank.