Erstellt am 08.12.2006 um 15:53 Uhr von kandesbutzler
Hallo Geli,
was heisst "irgendwie" untergegangen ? bei BR oder auf Seiten des AG ?
Der Kauf der Telefonanlage, selbst für den Aufbau der TK Anlage muss in keinem Falle vom BR zu genemigt werden, das ann der AG selbst entscheiden !
Die geplante Inbetriebnahme - da kommt der BR ins Spiel !
Daher ist die Genemigung der Ü-Std. auch in Ordnung !
Der BR kann jederzeit nach bekannt werden der Tatsache, das es sich um eine Anlage mit techn.mögl der überwachnung nach §87, 1 Abs. 6 BetrVG handelt - aktiv werden.
Die Nutzung der TK Anlage kann der BR mit dem AG regeln. ( BV über die Nutzung für Privatgespräche und deren Abrechnung z.B. sehe ich durchaus als sinvoll an )Sollte keine Einigung möglich sein geht es vor die Einigungsstelle. Sollte sich der AG querstellen oder gar Mitschnitte von Gesprächen machen - kann per Gericht - Einstweiliger Verfügung die Anlage außer Betrieb genommen werden.
Eine Ähnliche Frage hatte ich bei WAF Seminar "Datenschutz" vor ein paar Monaten und konnte mich daher noch ganz gut an die Antwort des Dozenten erinnern.