Erstellt am 08.12.2006 um 12:53 Uhr von Mona-Lisa
@lalay,
dazu braucht es kein Einverständnis der Wahlberechtigten.
Erstellt am 08.12.2006 um 14:16 Uhr von lalay
Habe mich nicht richtig ausgedrückt.
Es gibt bei uns ein Formblatt in dem drei Wahlberechtigte einzutragen sind um eine Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes einzuberufen.
Müssen, eben diese drei, sich persönlich auf dem Blatt eintragen oder reicht deren mündliches Einverständnis dazu.
Diese Blatt soll dann jedem Behinderten zugestellt werden, und im Betrieb ausgehängt.
Der AG erhält dies ebenfalls zur Info.
Erstellt am 11.12.2006 um 07:49 Uhr von lalay
Noch eine Frage
Besteht ein Recht zur Stimmabgabe bei:
- Kollegen bei denen noch ein Kündigungsschutzprozess im Gange ist
- Kollegen die selbst gekündigt haben jedoch aufgrund ihrer Kündigungsfrist noch im Betrieb tätig sind
Die erwähnten Kollegen sind am Wahltag noch im Betrieb tätig.