Erstellt am 08.12.2006 um 08:13 Uhr von Werner
Hallo Conny,
ich kenne nur den hier:
§ 67 BAT
Dienstkleidung
Die Voraussetzungen für das Tragen von Dienstkleidung und die Beteiligung des Angestellten an den Kosten richten sich nach den bei dem Arbeitgeber jeweils geltenden Bestimmungen. Als Dienstkleidung gelten Kleidungsstücke, die zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse an Stelle anderer Kleidung während der Arbeit getragen werden müssen.
Erstellt am 08.12.2006 um 08:19 Uhr von Conny
Hallo Werner,danke für Dein schnelles reagieren,hab bislang dies gefunden BAG Az.6 AZR 536/01,falls Du nachschlagen möchtest
Conny
Erstellt am 08.12.2006 um 08:22 Uhr von Fayence
Conny,
das BAG hat dazu folgendes Urteil gefällt: http://www.lexrex.de/rechtsprechung/onlineupdates/18/2243.html
Gibt es bei Euch einen BR? MBR nach §87 Abs.1 Nr.1...
Erstellt am 08.12.2006 um 08:36 Uhr von Conny
Fayence,
Ja wir haben einen BR, bin selbst Vorsitzende,wir haben schon einen Fleyer ausgehangen und die MA darauf hingewiesen, das keine Bestellungen gemacht werden sollen,da der AG dies komplett zu zahlen hat.Der AG wurde von uns und dem GBR schriftlich darauf hingewiesen, aber ohne Erfolg. Wir haben heute Betriebsversammlung und hätte da gerne das Gesetz dazu vorliegen.
Danke Conny
Erstellt am 08.12.2006 um 08:58 Uhr von Bergmann
@ Conny ,
hoffe dir hiermit zu helfen :
Berlin (DAV). Finden auf ein Arbeitsverhältnis Regelungen Anwendung, die vorsehen, dass die Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgeltlich gestellt werden muss, muss er hierfür aufkommen. „Dienstkleidung“ ist es dann, wenn der Arbeitgeber Vorgaben der Bekleidung hinsichtlich der Farbe und des Materials macht. Berufskleidung hingegen, deren Beschaffung grundsätzlich dem Arbeitnehmer obliegt, kann zwar nach den Anforderungen der geschuldeten Arbeit in der Auswahl begrenzt sein, wird aber vom Arbeitnehmer nach dem persönlichen Geschmack bestimmt, so dass Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. Februar 2003 (AZ 6 AZR 536/01).
Erstellt am 08.12.2006 um 08:58 Uhr von Fayence
Conny,
hangel Dich einmal vom § 675 BGB ausgehend durch! Überzeugender wird jedoch o.g. Urteil sein.