Erstellt am 07.12.2006 um 14:33 Uhr von lieby
Wir hatten eine ähnliche Regelung, auch mit dem Zuschlag.
Jetzt gibt es bei uns ein sog. Arbeitzeitkonto, allerding 3 fache der Wochenarbeitzeit ist das Maximum, sowohl + als auch in den Negativbereich.
Regelung für andere Bereiche: Kommt drauf an, ob ihr es einheitlich regeln wollt oder nicht, vielleicht verstehe ich die Frage auch falsch: Meist Du unterschiedliche Regelungen bezüglich der Arbeitszeit für die verschiedenen Produktionsbereiche oder ob Du an andere BV denken mußt, sie sich in diesem Bereich mit der BV ArbZ überschneiden?
Eckpunkte, an die man denken sollte:
Abgrenzung zur Mehrarbeit
Auf- und Abbaupläne, um von dem Plus-oder Minusstunden wieder hoch-bzw. runterzukommen
Interessant sind hier bestimmte "Ampelphasen" einzusetzen, wo auch die Führungskräfte in die Pflicht genommen werden, den MA zu unterstützen, falls er zu sehr ins Minus/Plus kommt.
Auf jeden Fall muß der MA ein Einblicksrecht haben, um in sein Arbeitszeitkonto reinzuschauen.
Wann und wie hat er die Möglichkeit, seine Plusstunden abzubauen? Auch dies muß geregelt sein.
Erstellt am 07.12.2006 um 16:56 Uhr von RosKaa
Oooooh .. doch noch eine Antwort *freu* !!!! Und ich hatte mich schon fast für meine Frage hier im Forum "geschämt". Danke Lieby :).
Eine einheitliche Regelung ist eigentlich nicht geplant. Ich meine tatsächlich eine zusätzliche BV für den Bereich, der sich mit der BV ArbZ überschneidet. Bei der Demonstration des geplanten Modells zur Arbeitszeitgestaltung wurden eigentlich die von Dir aufgeführten Eckpunkte im Großen und Ganzen mit berücksichtigt.
Habt Ihr eigentlich die Reduzierung der Zuschläge akzeptiert ??
Erstellt am 07.12.2006 um 17:01 Uhr von Kölner
@RosKaa
Auch auf die Gefahr hin das schon mal gefragt zu haben:
Tarifvertrag?
Wenn nicht, würde ich es auf eine Auseinandersetzung mit dem AG ankommen lassen...zumal mir der Zeitpunkt an dem die Üstd.-Zuschläge bezahlt werden sollen alles andere als klar ist!
Erstellt am 07.12.2006 um 17:56 Uhr von RosKaa
Nabend Kölner,
wir sind tarifvertraglich nicht gebunden, sondern lehnen uns nur an :).
Das Ding ist ja auch noch nicht in den Tüchern. Haben nächste Woche noch ne Sitzung und werden diese Thematik als TOP weiter behandeln. Deshalb hab ich Euch ja auch um Hilfe gebeten.
Erstellt am 08.12.2006 um 01:24 Uhr von lieby
Hallo Roskaa
ich habe heute auch meine erste Frage hier gestellt und hatte ein "mulmiges" Gefühl. Ich kann dies also sehr gut nachvollziehen und am End'habe ich auch einen guten Tipp bekommen ;-)
Bezüglich Überschneidungen:
Kommt drauf an, was ihr vor Ort für BV'n habt. Vielleicht ein Zeiterfassungssystem?
Wichtig ist auch auf die Rechte der Schwerbehinderten zu achten (z.B. Überstunden, nur wenn sie auch einverstanden sind.)
Aus Erfahrung sage ich Dir, dass ihr wirklich auf Auf- und Abbaupläne achten solltet, diese sollten auch dem BR vorgelegt werden, damit er auch kontrollieren kann, dass die Arbeitsüberlastung, wenn er sein Arbeitszeitkonto aufbauen muß, nicht so hoch ist.
Es sollte auch eine Höchstgrenze der WAZ festgelegt werden, hier kommt es natürlich auch darauf an, ob ihr feste Dienstpäne habt oder die MA selbst die WAZ festlegen können (Haben wir: z.B. es gibt MA, die eine Woche mal 4 Stunden, die andere allerdings 46 Stunden arbeiten, die restlichen Minusstunden dann mit ihren Plusstunden ausgleichen können, wenn sie wollen. )
Es sollte auch eine sogenannte Nullphase errichtet werden, denn nimm' mal an, das Unternehmen geht in Insolvenz, die Arbeitnehmer haben alle schon eine Vorleistung erbracht und bekommen kein Geld dafür.
Ja, wir haben es mitgemacht, weil laut Umfrage bei uns die Mehrheit einen Freizeitausgleich haben wollten. Die, die Geld brauchen arbeiten meist an den Sonn-und Feiertagen, die bei uns weiterhin mit Geld vergütet werden.