Bei uns wird in der Regel in drei Schichten gearbeitet. Früh, Spät und Nacht. Einige Mitarbeiter haben bei Beginn des Arbeitsverhältnisses mündlich vereinbart, dass sie nur in einer Schicht eingeplant werden. So wurde dies dann auch seit Jahren praktiziert, Der Dienstplan regelte für gewisse Mitarbeiter immer den gleichen Dienst, andere Mitarbeiter wurden in der Wechselschicht eingeplant, so wie es der AV regelt. Jetzt haben wir seit kurzem eine neue Chefin und die möchte jetzt, dass alle Mitarbeiter flexibel eingesetzt werden, also in allen Schichten. Viele Mitarbeiter haben jetzt große Angst, da sie aus gesundheitlichen Gründen nur eine Schicht arbeiten können, auch die Nachtwachen, die bislang nur nachts gearbeitet haben. sollten jetzt tagsüber kommen, ob sie wollen/ können, oder nicht... Als BR können wir da wohl nix tun, aber hat der MA eine Chance, das individualrechtlich einzuklagen, immerhin wurde das Zugeständnis seit Jahren gemacht? Danke schonmal für die Hilfe!