Erstellt am 06.12.2006 um 12:43 Uhr von Angi1
Hallo Sabi,
ihr habt ein MBR nach § 87 Abs. 1 P.2 bei der Aufstellung der Dienstpläne.
MfG
Angi1
Erstellt am 06.12.2006 um 16:10 Uhr von Tessa
Hallo Angi1
ich habe da so meine Zweifel. Denn was im Kommentar unter Rn 123 steht, verstehe ich da etwas anders.
Gruß, Tessa
Erstellt am 07.12.2006 um 10:27 Uhr von Angi1
Hallo Tessa,
siehe Fitting § 87 RN 127
RN 123 beschreib den Fall, wenn du von der Früh in die Spätschicht oder umgekehrt wechseln sollst.
MfG
Angi1
Erstellt am 10.12.2006 um 20:05 Uhr von Tessa
Also Angi1, das kann ich leider nicht nachvollziehen. Vor allem nicht, da die MA ja anscheinend noch nicht einmal eine schriftliche Abmachung über die Arbeitszeit haben.
Ich hab da im Hinterkopf ein Urteil über eine Nachtwache, die sich bei einer Umsetzung auf Tagdienst auf betriebliche Übung berufen hatte und damit leider nicht durchgekommen ist. Mir ist allerding jetzt das Aktenzeichen etc. nicht geläufig.
Gruß Tessa.