Hallo Leute,

bei uns war es heute im Gespräch, daß für Teilbereiche des Betriebes "Zwangsurlaub" im Frühjahr und im Herbst angesagt werden soll. Grund ist der Kunde, der zu diesen Zeiten nicht arbeitet, so daß benannte Teilbereiche "arbeitslos" wären. Einige Personen könnte man ggf. in anderen Bereichen einsetzen, aber das ist nur eine Minderheit.

Nun meine konkrete Frage: Wieviel des Jahresurlaubs (hier 30 Tage/Jahr) können durch das Unternehmen fest verplant werden? Die GL sprach von 25 Tagen, ist das so? Wo kann man was dazu finden?