Erstellt am 01.12.2006 um 12:26 Uhr von pit47
Hallo ksualk,
dieses ist ein Betriebsrisiko des AG, die Arbeit muss bezahlt werden.
Erstellt am 01.12.2006 um 12:32 Uhr von waschbär
ksualk,
nein, die mehrarbeit muss bezahlt werden ! es obliegt dem AG die arbeit so zu oragnisiren das so etwas nicht vorkommt, ausserdem darf er ja,niemannden zur Haftung "Abstempeln" ohne das er Beweise hat , in deinem Fall "ist es ja sogar eine Kollegtiv Bestrafung".
Der Ag muss auch hier eine rechtlich einwandfreie Regelung finden.
Erstellt am 01.12.2006 um 12:54 Uhr von raphael
Hallo Ramses II,
so einfach, wie du das schilderst, ist die Rechtslage keinesfalls. Der AG muß den Mitarbeitern wenigstens grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht so gar Vorsatz, nach-
weisen, um Schadenersatz zu erhalten.
raphael
Erstellt am 01.12.2006 um 13:15 Uhr von waschbär
Min R ²,
Hast es als GBRV auch nicht immer leicht ?
Erstellt am 01.12.2006 um 22:19 Uhr von Banacker
"durch unachtsamkeit werden in unserem betrieb"
"nein, die mehrarbeit muss bezahlt werden ! es obliegt dem AG die arbeit so zu oragnisiren das so etwas nicht vorkommt,"
Also, was denn nun? Wie soll ein Arbeitgeber Unachtsamkeit "umorganisieren"?!?
Ich denke, wenn es sich um Unachtsamkeit handelt, dann sollten die Mitarbeiter auch die Verantwortung zum Teil mittragen. Diese gefährden schließlich die Arbeitsplätze auch der Kollegen *kopfschüttel*