durch unachtsamkeit werden in unserem betrieb desöfterem falsche paletten mit teueren protukten von mittarbeitern ausgelagert verpackt und versand .nach rücksendung vom kunden müssen diese wieder ausgepackt und eingelagert werden beziehungsweise auch neu versand werden durch diese arbeiten entstehen erhebliche kosten für den betrieb darf die betriebsleitung diese kosten als unbezahlte mehrarbeit geltend machen