Erstellt am 01.12.2006 um 11:15 Uhr von JAV´ler
er soll auf jeden fall seine arbeitskraft anbieten. wenn der ag gegen den antrag angehen will,dann muß er dies meines wissens vor gericht machen.somit hat der azubi(jav)dann automatisch einen festvertrag.
MfG
JAV´ler
Erstellt am 01.12.2006 um 11:20 Uhr von Angi1
Hallo Golf,
ja! Wenn der Antrag 3 Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich beim AG abgegeben wurde gilt zwischen Auszubildenden und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbetimmte Zeit als begründet. (§78a Abs. 2)
Der AG kann spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen, das bereits nach Absatz 2 begründetes Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitsgeber unter Berücksichtigung aller Umständes die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. (§78a Abs. 4)
MfG
Angi1
Erstellt am 01.12.2006 um 11:27 Uhr von pit47
Hallo Golf,
es ist wichtig, dass dieses Verlangen INNERHALB der letzten drei Monate gestellt wird. Sonst ist der AG nicht daran gebunden.