Hallo
in unserer Firma hat eine Kollegin schon mehrer Jahre den Mittwoch und den Donnerstag frei, steht allerdings nirgends geschrieben und wurde mit der damaligen Abteilungsleiterin mündlich vereinbart. Der AG will nun dieser Kollegin diese Tage nicht mehr gewähren. Sie soll nun auch so wie alle anderen Mitarbeiterinnen im Rolliersystem Ihre Tätigkeiten verrichten.
Meines Erachtens ist doch diese Praxis bereits eine betriebliche Übung und kann nur noch mit einer Änderungskündigung rückgängig gemacht werden.
Kann die Kollegin auf diese Tage weiterhin bestehen?

Gruß
Gerdi