Erstellt am 30.11.2006 um 18:57 Uhr von Mona-Lisa
@mauschel,
ein Ersatzmitglied ist dazu nicht berechtigt!
Als BRV wäre nach dem Erhalt der Info mein erster Weg zum Herrn Chef, um ihm dies mal klar zu machen!
Erstellt am 30.11.2006 um 19:20 Uhr von Rattle
hallo,
in der eigenschaft als ersatzmitglied für ein vollmitglied denke ich schon, das der ersatz die gleichen rechte und pflichten hat wie ein vollmitglied?
ist aber eher halbwissen, aber von der logik müßte es so sein......
mfg
Erstellt am 30.11.2006 um 19:25 Uhr von Mona-Lisa
@Rattle,
mauschel sagt "Ersatzmitglied!"
Damit kann dieser AN nicht Empfänger für BR-Info`s sein!
Erstellt am 30.11.2006 um 19:29 Uhr von Rattle
hallo, Mona-Lisa
und wenn das ersatzmitglied ein vollmitglied vertritt?
das hat mauschel ja nicht definiert. und bloß weil der brv im hause ist heißt das noch lange nicht das er der liebe gott ist!
"sondern nur das sprachrohr"
mfg
Erstellt am 30.11.2006 um 19:31 Uhr von Waldfee
Naja, der Chef muss nicht jedesmal persönlich beim BRV antreten, um dem Betriebsrat eine Erklärung (Zustimmungsersuchen o.ä.) zukommen zu lassen. Er kann auch jeden seiner "Untergebenen", z.B. seine Sekretärin (ob diese nun zufällig BR- /Ersatzmitglied oder sonstwas ist) mit der Zustellung beauftragen, als Erfüllungsgehilfe sozusagen. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden. Zugang und damit Fristbeginn gilt dann aber erst, wenn der BRV das Ding persönlich in der Hand hält. Wenn der Überbringer das verschusselt, ist das nicht das Problem des BRV.
Gruss
Erstellt am 30.11.2006 um 19:32 Uhr von Mona-Lisa
auch hallo,
da hast du schon recht, aber dann hätte mauschel die Frage doch anders gestellt, oder?
@mauschel,
wie wär`s mit einer Erklärung dazu?
Erstellt am 30.11.2006 um 19:35 Uhr von Mona-Lisa
@Waldfee,
ein Ersatzmitglied hat erst alle Rechte und Pflichten, wenn es ein BR-Mitglied vertritt. Und sonst nicht!
Ich geh immer noch davon aus, dass es sich bei mauschel`s Frage um ein Ersatzmitglied handelt.
Erstellt am 30.11.2006 um 20:20 Uhr von Waldfee
@Mona-Lisa,
es geht aus der Frage von mauschel nicht eindeutig hervor, wie diese gemeint ist. Grundsätzlich ist ja auch ein Ersatzmitglied des BR zuerstmal ein Arbeitnehmer in der Firma und weisungsgebunden. D.h. wenn der [beliebig hohes Tier in der Firma] an das Erstzmitglied herantritt und diesem eine Info oder eine Mitteilung an den BRV in die Hand drückt, hat dieser sich auf den Weg zum BRV zu machen, und diesen Auftrag auszuführen. Er handelt damit ja lediglich als Bote und ist verpflichtet, die Info zuzustellen (Es sei denn, sein Arbeitsvertrag schliesst diese Tätigkeit aus). Möglicherweise gehst du davon aus, dass das Ersatzmitglied eine Erklärung des Arbeitgebers nach §26 _entgegennehmen_ soll. Das ist selbstverständlich nicht der Fall, aber so hatte ich die Fragestellerin auch nicht verstanden.
Erstellt am 30.11.2006 um 20:37 Uhr von Mona-Lisa
@Waldfee,
"Fragesteller-IN?"
Bist du jetzt auch im Besitz einer Kristallkugel? :-))
(jetzt will ich mal endgültig wissen, wo`s die Dinger zu kaufen gibt...)
Erstellt am 30.11.2006 um 21:44 Uhr von wölfchen
@ Mona- Lisa,
kann nicht sein, die Kristallkugel habe ich doch! :-))
Erstellt am 30.11.2006 um 22:11 Uhr von Fayence
"Ist ein Ersatzmitglied überhaupt berechtigt, Informatioen/Erklärungen des AG entgegen zu nehmen?"
Es kann doch nur interessieren, wann eine solche Erklärung als "dem BR zugestellt" gilt!
Waldfee,
sorry, aber was soll denn der Quatsch "(Es sei denn, sein Arbeitsvertrag schliesst diese Tätigkeit aus)"?
Erstellt am 30.11.2006 um 22:29 Uhr von Lotte
waldfee,
"Er kann auch jeden seiner "Untergebenen"..."
würde mich ja interessieren, welche zahlreichen Untergebenen der BRV bei Euch so hat? ;-)))
wölfchen,
versuchst Du rauszubekommen wo Moni- Lissi wohnt oder warum hast Du dem armen Ramses seine Kristallkugel geklaut?
Aber die nützt doch eh nichts mehr, da völlig verschmiert...
Erstellt am 30.11.2006 um 22:51 Uhr von Heini
Jetzt werdet aber nicht albern.
Wenn der Chef einen seiner Angestellten als Briefträger aussucht um dem BR etwas zu überbringen ist das doch ok, auch wenn es ein Ersatzmitglied ist. Er hätte auch einen Azubi schicken können. Wichtig ist doch, das die Info beim BR angekommen ist.
Erstellt am 30.11.2006 um 22:51 Uhr von Mona-Lisa
@wölfchen,
kannst mich ja mal besuchen!
Aber ab 21.45 Uhr darf ich keinen Herrenbesuch mehr empfangen!
34, quai Louvre
75001 Paris
Tel: 0033-140205050
Ruf mich doch mal an, dann können wir uns mal über den Kater in der Nachtwache unterhalten... ;-))
@Heini,
warum gibt der AG die Info nicht gleich beim BRV ab?
Das ist doch Haarspalterei....
Erstellt am 30.11.2006 um 22:59 Uhr von Lotte
Heini,
wichtig wird diese Frage dann, wenn es sich zum Beispiel um eine ao Kündigung handelt und der AG meint, dass die Frist mit Übergabe an das EBRM anfängt zu laufen....
Wenn die Info den BRV erreicht, beginnt die Frist zu laufen.
Erstellt am 30.11.2006 um 23:12 Uhr von Heini
Lotte,
was der AG denkt ist unerheblich. Richtig ist doch, dass der Zeitpunkt des Eingangs beim BR, zählt. Ist doch unwichtig wie die Info zum BR kommt.
Der AG könnte die Info auch über dem Postweg zusenden, dann wäre auch nicht der Fristbeginn ab Einwurf in den Briefkasten.
Erstellt am 01.12.2006 um 00:03 Uhr von Kölner
@Heini
So "absolut" ausgesprochen, habe ich das noch nicht gesehen...und - mich dünkt - auch nicht ganz richtig!