angenommen ein neu gewählter Schwerbehindertenvertreter, der zum Vorarbeiter umgesetzt werden soll, bekommt mitgeteilt, dass eine Umsetzung nur erfolgt, wenn er dieses Mandat wieder niederlegen würde.
Was müsste der Betroffene bzw. der BR unternehmen, wenn dies passieren könnte.
(bitte die Ausdrucksweise entschuldigen!!)
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
holzmichl
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten