Erstellt am 30.11.2006 um 15:57 Uhr von birgitmaus
Hallo, könnte über die Änderung der Arbeitszeiten gehen, die sind Mitbestimmungspflichtig.
Und auch mal den § 92 Personelle Angelegenheiten
durchlesen.
Hoffe, es ist das Richtige dabei.
Erstellt am 30.11.2006 um 16:02 Uhr von Kölner
@birgitmaus
Wenn da nicht einige TV existierten, die genau das zulassen...
Erstellt am 30.11.2006 um 17:08 Uhr von winnie pooh
Hallo
bei den Ladenöffnungszeiten habt Ihr kein Mitbestimmungsrecht. Der Unternehmer ist völlig frei darin wie und wie lange er sein Laden öffnet ( im Rahmen des Ladenschlussgesetz oder Ladenöffnungsgesetz).
Ihr seit allerdings bei der Bestimmung der täglichen Arbeitszeit nach BetrVG § 87 Abs. 1 NR. 2 mit im Boot.
Nehme mal an Ihr habt eine BV über Arbeitszeiten? Diese wirkt sowieso nach. Also nicht bedrängen lassen.
Und nehmt Eun einen guten Arbeitsrechtler zur Seite.