Erstellt am 30.11.2006 um 07:50 Uhr von Konrad
Wenn bei Euch im Betrieb nichts per Betriebsvereinbarung geregelt ist, kann der Arbeitgeber
durch Direktionsrecht das auch entscheiden.
Der BR sollte in einer BV solche Dinge regeln, wie , wann und wie viel Mehrarbeit genommen
und abgebaut werden kann. BR hat da Mitbestimmung.
Erstellt am 30.11.2006 um 09:33 Uhr von Angi1
Hallo Madbrat,
im Fitting § 87 RN 149
"Der Abbau von Überstunden, also das Gegenteil der vorübergehenden Verlängerung der Arbeitzeit, ist nicht mitbestimmungspflichtig."
MfG
Angi1
Erstellt am 30.11.2006 um 15:50 Uhr von Kölner