Erstellt am 30.11.2006 um 08:03 Uhr von Konrad
Hallo Donald
Datenschutz im Betrieb ist ein „dehnbarer Begriff“. Welchen Zweck dienen die Terminquoten ?
Benötigt die Firma diese als wirtschaftlichen Nachweis, so könnte dies ohne Nennung von
Namen als Ganzes abgerechnet werden.
Hat dies den Zweck der Mitarbeiterüberwachung so unterliegt das der Mitbestimmung des BR
Durch Verhaltens- und Leistungskontrolle (Datenschutz).
So was gehört durch eine BV sofort unterbunden
Erstellt am 30.11.2006 um 08:38 Uhr von donald
Hallo Konrad,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Terminquoten(es werden Termine für Bankfilialen vereinbart) werden notiert um zu erfahren wieviele Termine insgesamt vom gesamten Team gemacht werden,aber auch um zu erfahren wieviele Termine der einzelne Mitarbeiter macht. Der Mitarbeiter wird an seiner Terminquote gemessen. Werden nicht genügend Termine vereinbart, kann es dazu kommen, dass der Vertrag des Mitarbeiters nicht verlängert wird(es gibt bei Neueinstellungen nur Zeitverträge). Meiner Meinung nach dient dies also der Leistungskontrolle. Die Frage ist ob ein Mitarbeiter berechtigt ist diese Daten zu erfassen.???
Erstellt am 30.11.2006 um 08:50 Uhr von Konrad
Wer konkret dazu berechtigt ist, sagt das Gesetz nicht, das müßt ihr in der Firma regeln. Wie gesagt, ich würde Leistungskontrolle und Auswertung aus datenschutzrechtlichen Gründen , auf einzelne Mitarbeiter bezogen in dieser Form generell unterbinden.
Erstellt am 30.11.2006 um 10:56 Uhr von paula
lieber konrad
mir ist letztens schon einmal aufgefallen, dass du offensichtlich der meinung bist, dass leistungs- und verhaltenskontrolle durch den AG unzulässig ist. das ist so aber nicht richtig! ein ganz wesentliches element von führung stellt gerade diese leistungs und verhaltenskontrolle dar. der BR ist eigentlich erst im boot, wenn dies technisch geschieht oder die frage der ordung des betriebes betroffen ist.
die überwachung einer terminquote (wenn es das ist, was ich mir darunter vorstelle) ist wohl keine frage, die die ordnung des betriebes betrifft. jetzt stellt sich die frage wie die terminquote ermittelt wird (technisch oder manuell) und ob es - falls sich um eine technische erhebung ist - eine BV tangiert ist.
daher bitte zukünftig nicht so voreilig antworten
gruß paula
Erstellt am 30.11.2006 um 12:25 Uhr von donald
Hallo allerseits..
ich möchte doch nur wissen, ob ein Mitarbeiter diese Aufgabe übernehmen darf. Vorher wurde die Terminquotenmessung immer vom Vorgesetzten notiert, jetzt macht dies ein Mitarbeiter ohne Vorgesetzten Funktion.
Gibt es dazu eine Meinung??
Erstellt am 30.11.2006 um 12:53 Uhr von donald
da der Kollege ganz gerne mit den ihm bekannten Zahlen anderen Kollegen gegenüber negative Äußerungen tätigt wie wenig Termine der eine oder andere macht.
Erstellt am 30.11.2006 um 13:09 Uhr von Konrad
@ Hallo Paula ich habe nicht behauptet dass L- und Verhaltenskontrolle durch den AG ganz unzulässig ist! Moderne Callcenter sind ein Paradebeispiel für totale Überwachung (wer mit wem wie lange gesprochen, mitschneiden von Gesprächen, login Lofoff- Daten, usw., Auswertungen , Erfolgs- und Terminqutouten) wenn da nichts geregelt wird, kann man den Datenschutz gleich beerdigen. Diese Daten sind TECHNISCHER ELEKTRONISCHER ART und da gibt es Regelbedarf.
Ich bleibe in diesem Fall dabei: elektonische Auswertungen personenbezogen ganz unterbinden!
Eine L und V- Kontrolle kann auch anderst stattfinden, wie früher wo es noch nicht alles elektronisch überwacht wurde.
Erstellt am 30.11.2006 um 14:00 Uhr von donald
Hallo Ramses II
ich bin der Meinung das dieser Mitarbeiter nicht die richtige Person ist. Ich suche nach einer Argumentation, z.B. Datenschutzgründe an die ich mich halten kann.
Erstellt am 30.11.2006 um 15:11 Uhr von Konrad
Vorschlag: Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz:
§ 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke
(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig.
1.
wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen dient.
"Folglich ist diese Person nicht geeignet, da Datenmissbrauch ( sich über andere belustigen) ist nicht zulässig !"
So in der Art rechtlich begründen.
Erstellt am 02.12.2006 um 22:51 Uhr von paula
lieber konrad,
war leider auf dienstreise daher erst heute meien antwort:
1. statement von dir:
"Ich bleibe in diesem Fall dabei: elektonische Auswertungen personenbezogen ganz unterbinden!
Eine L und V- Kontrolle kann auch anderst stattfinden, wie früher wo es noch nicht alles elektronisch überwacht wurde."
versuchen kann man es ja, aber wenn sich der AG sich im rahmen der datenschutzbestimmungen bewegt wird sich der BR im einigungsstellenverfahren mehr als schwer tun!
2. statement
"Folglich ist diese Person nicht geeignet, da Datenmissbrauch ( sich über andere belustigen) ist nicht zulässig !"
So in der Art rechtlich begründen."
sei ehrlic: das ist lächerlich. wo ist denn hier den kausalzusammenhang?
außerdem noch eine frage die du bislang schön umschifft hast: woher kommt deine kenntnis, dass hier technisch etwas abgegriffen wird?
Erstellt am 03.12.2006 um 10:27 Uhr von Pfarrer
@Donald
....was ist übrigens eine "Terminquote" in einem Callcenter? Also zumindest mir ist nicht klar was da wo und unter welchen Bedingungen zu welchem Zweck kontrolliert wird? Kann mir da einer auf die Sprünge helfen?
Erstellt am 03.12.2006 um 11:08 Uhr von Fayence
Pfarrer,
guckst Du hier: http://www.financekey.de/Vertriebssteuerung.html
Erstellt am 03.12.2006 um 12:32 Uhr von Pfarrer
@Fayence
..danke, dazu habe ich noch den Link gefunden:http://soziologie.uni-duisburg.de/PERSONEN/holtgrewe/uh-nemeaa2k.pdf
also um zum Thema zu kommen, wenn ich's recht verstehe, - es ist gleichgültig wer die Terminquoten kontrolliert, - der Umgang mit den Ergebnissen die dem betreffenden Mitarbeiter dann vorliegen ist da wohl angesprochen - wenn ich Donald recht verstehe, - das fällt dann aus meiner Sicht in den Bereich: Der eine ist besser als der andere, der eine schafft mehr oder ist effizienter als der andere - oder so ähnlich? Also ich würde das einfach mal als Punkt in die Tagesordnung aufnehmen, ich denke da ist der BR sicher mit im Boot .
Erstellt am 03.12.2006 um 15:31 Uhr von paula
also bei unserem callcenter im hause ist terminquote etwas anderes. vielleicht sollte doch donald mal erklären wie das abläuft...
Erstellt am 11.12.2006 um 12:59 Uhr von donald
Hallo miteinander:
Terminquote bedeutet bei uns wieviele Termine der einzelne Mitarbeiter am Tag schafft. Kunden werden angerufen um Sie zu einen Termin in unseren Unternehmen einzuladen. Um zu belegen wieviele Termine jeder Mitarbeiter macht, wird jeder Anruf den der Mitarbeiter tätigt, händisch notiert. Der besagte Mitarbeiter läuft einmal pro Stunde zu allen Mitarbeitern an den Arbeitsplatz um zu erfahren wieviele Termine der jeweilige Mitarbeiter geschafft hat. Stellt der Mitarbeiter der die Termine notiert fest, dass der Mitarbeiter nicht genügend Termine gemacht hat, kann er diesen direkt ansprechen und hinterfragen warum er wenig Termine macht. Ich hoffe das dies etwas verständlich geworden ist.
Schöne Grüße
Erstellt am 11.12.2006 um 14:41 Uhr von Fayence
donald,
was spricht eigentlich gegen diese Vorgehensweise? Wenn ein Mitarbeiter befragt wird, hat er doch auch die Möglichkeit zu begründen!
Jedoch unzulässig wäre eine Veröffentlichung der "Quoten" = Rennliste!