Erstellt am 29.11.2006 um 17:22 Uhr von Mona-Lisa
@Ramses II,
ich seh einen Arztstempel sehr wohl auch als "persönliche Daten".....
Und das ist mein Ernst.
Erstellt am 29.11.2006 um 17:40 Uhr von Rollie
@Mona-Lisa,
wo siehst Du das Problem ? Geht es Dir darum, das man daraus Schlüsse ziehen könnte, also wenn Gynokologe drauf steht, das der Abteilungsleiter eine Schwangerschaft annimmt ?
Erstellt am 29.11.2006 um 17:48 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
Gegenfrage: Dein Abteilungsleiter, den du nicht riechen kannst, sieht auf der AU, dass du beim Urologen warst....
Er braucht nicht mehr zu wissen, als von wann bis wann du arbeitsunfähig bist und fertig.
Alles andere geht ihn schlicht und einfach nicht`s an!
Erstellt am 29.11.2006 um 18:59 Uhr von Heinz
@Mona-Lisa,
die AU ist für den Arbeitgeber, der Abteilungsleiter verkörpert auch den Arbeitgeber in diesem Moment. Der Arztstempel zählt nie und nimmer zu den persönlichen Daten. ( Wenn der Stmepel vom Pathologen ist, weiß Dein Chef, dass er sich nach neuem Personal umsehen muss! : )
Erstellt am 29.11.2006 um 19:33 Uhr von Mona-Lisa
@Heinz,
"....( Wenn der Stmepel vom Pathologen ist, weiß Dein Chef, dass er sich nach neuem Personal umsehen muss! : )"
Joi! Bist `n kleiner Scherzkeks, was?
Bezahlt mich der Abteilungsleiter? Wohl kaum! Die AU ist beim AG einzureichen, bzw. dem Personal/Lohnbüro, das dafür zuständig ist. Und die Mitarbeiter haben über diese Angaben, bis auf die AU - Zeit (dem Vorgesetzten des MA gegenüber) Stillschweigen zu bewahren. Dass der direkte Vorgesetzte über die Länge der AU in Kenntnis gesetzt werden muss, ist ja wohl klar!
Erstellt am 29.11.2006 um 20:09 Uhr von Bergmann
Der Arztstempel ist doch eher der Beweis für die Echtheit der AU.Ich sehe kein Problem darin , solange kein Befund dasteht.Früher oder später geht es sowieso ins Krankenrückkehrergespräch und da ich nicht an der Arbeit bin,fragt doch jeder wo ich bin und ist informiert das ich krank bin.Bei uns im Betrieb liegen Kopien der AU Stapelweise auf den Tischen öffentlich herum (keine Zeit zum abheften ) und es hat noch nie Beschwerden gegeben !
Erstellt am 29.11.2006 um 20:22 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
stapelweise? Wo? In der Kantine? Öffentlich?
Der Beweis ist in erster Linie die Unterschrift des Arztes in Verbindung mit dem Praxisstempel.
Ehrlich gesagt, ich würde euch in den Hintern treten, wenn meine AU/Kopie öffentlich im Betrieb herumliegen würde.....
Erstellt am 29.11.2006 um 20:28 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa ,
liegt in den Steigerzimmer (30 Tische,ca.50 Personen FS,allgemein zugänglich )-
ich würde euch in den Hintern treten, wenn meine AU/Kopie öffentlich im Betrieb herumliegen würde..... warum-du stehst sowieso auf der Belegschaftstafel als krank,somit allen bekannt !Was änderts wenn man den Arzt kennt ?
Erstellt am 29.11.2006 um 20:56 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
dass der MA krank ist, lässt sich auch nicht verheimlichen.
Ich habe auch kein Problem damit, dass bekannt ist, wie lange.
Aber ich wiederhole nochmal, welcher Arzt diese AU ausgestellt hat, geht nur meinen AG und meine Krankenkasse was an und sonst niemand.
....und ich würde euch trotzdem in den Hintern treten! :-))
Erstellt am 29.11.2006 um 21:01 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa ,
sind wir wieder an den Punkt deine Meinung , meine Meinung !!!
@ an Alle
wie handhabt ihr den das ?
Erstellt am 29.11.2006 um 21:07 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
nö, solange du meiner Meinung bist sicher nicht........ :-))
Erstellt am 29.11.2006 um 21:13 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa,
ich gib dir teilweise ja recht(leicht fällt es mir nicht) ;-)) Schön ist es nicht,wenn alle sehen können,bei wechen Arzt man war-aber ich finde keine rechtliche Grundlage es zu verhindern ! Ich war mal selbst betroffen,ich war beim Hautarzt wegen Abzesse und jeder dachte ich hätte mir einen eingefangen (Tripper) !!
Erstellt am 29.11.2006 um 21:28 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
"....ich gib dir teilweise ja recht(leicht fällt es mir nicht)..."
Hat dich jetzt aber ganz schön Überwindung gekostet, nicht wahr?
Siehst du, aber genau solche Fälle meine ich!
Nun überleg mal. Nehmen wir an, du hättest diese AU genau aus diesem Grund direkt im Personal/Lohnbüro abgegeben.
Und dann siehst du eine Kopie davon in eurem Steigerzimmer rumliegen!
Da möchte ich nicht wissen, was du dann vom Stapel lässt...
Erstellt am 29.11.2006 um 21:38 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa,
wie kann man das verhindern ? Gesetzlich-nein . BV wäre möglich !Lohnt sich der Aufwand ?
Erstellt am 29.11.2006 um 21:59 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
ich weiss, dass es nicht erlaubt ist und ich hab`s auch schon gelesen. Nur weiss ich beim besten Willen nicht mehr wo!
Aber vielleicht meldet sich noch einer der Spezialisten zu Wort....
Erstellt am 29.11.2006 um 22:33 Uhr von Akira
Schreibe nur:
http://web.fu-berlin.de/prd/service/krank.html
Erstellt am 29.11.2006 um 22:43 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 29.11.2006 um 22:55 Uhr von Pfarrer
@Alle
....eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eindeutig ein Dokument das eine rechtliche Bedeutung hat, - ich gehe auch klar davon aus dass der Umgang damit dem Datenschutz unterliegt. Ich hatte (Gott sei Dank) schon lange keine mehr in der Hand, - ich glaube da steht drauf:...ist dem Arbeitgeber auszuhändigen, - und nicht dem Vorarbeiter oder sonstwem! Ich möchte auch nicht das die durch den Betrieb geht und Hinz und Kunz die in die Finger kriegt, ich möchte auch nicht, das jeder die Adresse meines Arztes lesen kann, - man kann mich ja fragen: Hey, zu welchem Arzt gehst Du denn, Du siehst so neu aus:-)))
Erstellt am 29.11.2006 um 23:33 Uhr von Akira
@ Pfarrer
Laß mich raten:
Klinik für Kosmetische Chirurgie,
Facelifting und Faltenkorrektur, Botox- Behandlung, Faltenunterspritzung :-))
Erstellt am 30.11.2006 um 08:35 Uhr von Anker53
Hallo an alle,
die Komik und Satire in einigen Beiträgen ist sehr erfrischend.
Trotzdem hat die Ernsthaftigkeit des Themas mich aber auch unverzüglich dazu gebracht, für meinen eigenen Bereich darüber nachzudenken. Ich muss Mona-Lisa mit ihrer Auffassung uneingeschränkt Recht geben und sehe deshalb hier für unseren Betrieb Handlungsbedarf, weil wir alle und vor allem aber auch ich, in der Vergangenheit sehr leichtfertig damit umgegangen sind.
Wir werden jetzt als BR sicherlich unsere Kolleginnen und Kollegen hierüber informieren und unseren AG darauf hinweisen, dass keine Kopien von AU in Umlauf zu bringen sind.
Merket wohl, dieses Forum ist für alle sehr aufschlussreich, man darf nur nicht bildungsresistent sein.
Erstellt am 30.11.2006 um 09:18 Uhr von Nordstar
Hallo,
da gibt es ja ein paar Meinungen, die ganz schön erschreckend sind.
Natürlich ist es ein personenbezogenes Datum, bei welchen Arzt ein AN in Behandlung ist. Hier greift der Datenschutz aber mit aller Härte. Genauso ist es ein personenbzogenes Datum, dass ein AN überhaupt krank geschrieben ist. Dass der AG, die Personalabteilung, der Vorgesetzte und u.U. die direkten Arbeitskollengen/innen dies wissen müssen ist auch nicht das Thema, aber auf einer Tafen oder Ähnlichem für einen anderen Personenkreis diese Information zugängich zu machen ist schon ganz schön gewagt. Der AN kann dort als "Abwesend" aufgeführt werden, aber nicht mit dem Grund der Abwewsenheit.
Viele Grüße
Nordstar
Erstellt am 30.11.2006 um 09:42 Uhr von waschbär
echt süss seit ihr .-))
musste aufpassen das ich vor lauter lachen nicht noch selber Krank wurde ..... und dann hätte ich ja auch so ein Datums vis Gelberschein Problem !
Eben war der ehemann einer kollegin bei mir und drückte mir nicht nur die AU in die Hand nee auch noch die Duschschrifft mit dem Text für die Kasse ! Incl der ICD Nummern .
Konnt er gan nicht verstehen warum ich die Zettel nicht haben wollte und er hat auch kein Problem damit das jerder weis was seine Frau hat !
Ich sage es ja immer wieder , schöner ist nur "Live"
mit freundlichen lachen euer Waschbär
Erstellt am 30.11.2006 um 10:22 Uhr von Nordstar
Hallo Rames II,
wir reden da wohl aneinander vorbei.
In meiner Antwort steht, dass der behandelnte Arzt ein personenbezogenes Datum ist. Daraus folgt, leider nicht explizid geschrieben, dass dieses Datum nur die bekommen dürfen, die es unbedingt brauchen. Dazu zählt bestimmt nicht der Abteilungsleiter. Sprich diese Kopien der Krankmeldung sind nicht erlaubt.
Das Andere bezog sich auf das Datum, dass der AN überhaupt krank geschrieben/gemeldet ist. Dieses darf der erwähnte Kreis wissen (natürlich nicht über die Kopie der Krankmeldung), aber auch nicht öffentlich auf Tafeln, Anwesenheitslisten etc. gestreut werden.
Diese Anmerkung bezog sich auf "steht doch eh auf der Tafel", "die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen liegen hier stapelweise rum"...
Lustiges Beispiel wäre doch: Pförtner zu Ramses II: "Na auch mal wieder da, Sie waren ja in diesem Jahr schon 3 Wochen krank, 4 Wochen auf Dienstreise, 2 Wochen auf einem Seminar Datenschutz..."
Gruß
Nordstar
Erstellt am 30.11.2006 um 14:40 Uhr von Kölner
@Nordstar
Wenn Dein Pförtner der Vorgesetzte ist, sehe ich keinerlei Schwierigkeiten...
@all
Ich halte es ja mit dem SGB X - und da ist nix von einer Schweigepflicht zu finden bzgl. des Namen des Arztes, der Adresse des selbigen und der Art seiner Tätigkeit. Und das SGB X ist schon echt streng...