Moin Kollegen,

BetrVG §79 regelt die Geheimhaltungspflicht des BR über vom AG bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftgeheimnisse.
In meinem Fall wurden Informationen aus der Belegschaft gezielt beim AG lanciert. Abgesehen von der moralischen Bedenklichkeit,
gibt es eine gesetzliche Regelung über den Umgang mit (offensichtlich!) vertraulichen Informationen?

Gute Grüße und gehabt euch wohl,
Alf