Hallo
Im jahr 2003 hat unser AG im Einverständnis der Arbeitnehmer eine Betriebliche Altersvorsorge für die Arbeitnehmer bei einer Versicherung abgeschlossen. Der AG hat auch die Beiträge dafür bezahlt.
Im Januar 2006 hat der AG mit den Kollegen eine schriftliche Vereinbarung getroffen die auch von allen Unterschrieben wurde.

Unter mehreren Punkten war auch folgender:

"Die jährlichen Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge werden durch den Arbeitnehmer entrichtet. Zur Wahrung der steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen werden die jährlichen Beiträge der Höhe nach vom verbliebenen Weihnachtsgeld gewandelt."

Meine Fragen:
1. Darf der AG die Beiträge dieser Versicherung auf den AN mit solch einer Vereinbahrung abwälzen.
2. Hätten nicht neue Verträge mit der Versicherung abgeschlossen werden müssen wenn ich diese nun selbst bezahlen soll.
3. Sollte solch ein Passus nicht rechtens sein, wäre dann nicht die ganze Vereinbarung ungültig.

Laut Versicherungsvertrag ist der Gruppenversicherungsnehmer die Firma und der AN der Teilversicherte.

Im Versicherungsvertrag steht auch noch:
Versicherter und Beitragszahler für den Pensionsversicherungsvertrag ist der Arbeitgeber.