Hallo alle,

unsere Geschäftsleitung will mit uns eine Betriebsvereinbarung zu Telematik-System, Fleetboard, Digitalertacho abschließen, Die Telematik-Systeme werden zur Überwachung und Überprüfung technischer Daten der LKWs eingesetzt. Sie ermöglichen eine Überwachung der Fahrzeuge und Fuhrparkleistungen sowie der Fahrerleistungen, Die erfassten Daten werden zur Planung, Zeit und kostenkontrolle genutzt. Ferner können die gewonnen Informationen für personelle Maßnahmen verwendet werden.
Mit anderen worten der gläserne Kraftfahrer,
denke mal das fällt alles unter §87 Mitbestimmung,
hat jemand erfahrung damit ? oder weis, kennt jemand texte über vereinbarung, oder Urteile ???

wäre dankbar über jeden link oder hinweis
vielen dank im vorraus