Erstellt am 27.11.2006 um 10:56 Uhr von betriebsratten
Nach meiner Auffassung schon: Verhaltens- und Leistungskontrolle
Erstellt am 27.11.2006 um 12:35 Uhr von nomo
Danke liebe betriebsratten - ich dachte das auch schon. Mit dem Stichwort komme ich schon ne ganze Ecke weiter.
N.
Erstellt am 27.11.2006 um 14:26 Uhr von Fayence
"Ist der Betriebsrat zustimmungspflichtig,....?"
Ich würde ja sagen "Nein"...!
Erstellt am 27.11.2006 um 15:01 Uhr von Fayence
Habe meinen Bogen gespannt, schliesse die Augen und... der Pfeil trifft genau in´s "NEIN"!
Jetzt zufrieden? ;-)
Erstellt am 27.11.2006 um 15:27 Uhr von Fayence
Es handelt sich um die Einführung eines Systems welches zweifellos nach §87 Abs.1 Nr.6 "Mitbestimmungspflichtig" ist. Der BR ist jedoch NICHT verpflichtet, seine Zustimmung zu erteilen.
Und jetzt Du.
Erstellt am 27.11.2006 um 15:32 Uhr von nomo
Nomo hat. Ersetze „zu“ gegen „mitbe“. Danke alle!
Erstellt am 27.11.2006 um 15:39 Uhr von Fayence
An Deinem Verständnis habe ich auch nicht gezweifelt! :-P
Nomo,
ich bin beruhigt! ;-)