Erstellt am 27.11.2006 um 09:51 Uhr von ada
Moin,
eine Antwort habe ich nicht, aber wir haben in unserem BR auch dieses Problem und sind jetzt auf der Suche nach einer Lösung. Weiß jemand wie man ein BR-Mitglied von seinem Posten absetzen kann ? Er ist devinitiv nicht mehr tragbar für unseren BR.
Gruß
ada
Erstellt am 27.11.2006 um 09:57 Uhr von waschbär
Hi,
einfache Sache !
> Zunge Rausschneiden !
> Wie wärs mit "Absägen" ??? von seinem BR amt ??
Erstellt am 27.11.2006 um 11:17 Uhr von Moya
@waschbär:
Danke für Deine hochqualifizierte Hilfestellung!
Hat noch jemand eine sachliche Antwort auf meine Frage?
Moya
Erstellt am 27.11.2006 um 11:25 Uhr von Saftpresse
@ Waschbär
Spam doch bitte nicht diesen Beitrag voll und behalte deine Weißheiten für dich.
@ Moya
Leider wirst du sehr wenig machen können. Es gibt immer BRM die ihren Mund nicht halten können. Das einzige was man machen kann das man dies im Gremium nochmal ansprechen kann (bringen wird es leider meißtens nichts)
Man muss halt versuchen sich zu arrangieren. Aber rauswählen etc. geht nicht.
Gruß
Saftpresse
Erstellt am 27.11.2006 um 11:28 Uhr von Moya
Ich habe mir vorgenommen, sämtliche diesbezüglichen Vorfälle zu Protokollieren, samt Zeugenangabe etc. Bist Du Dir sicher, dass eine solche Sammlung am Ende nicht für einen Ausschluss reicht? Es kommt sicherlich auf die Schwere der Zuwiderhandlung an, aber ich bin der Meinung, dass die Summe der Dinge ebenso aussagekräftig sein kann, oder?
Moya
Erstellt am 27.11.2006 um 11:36 Uhr von Saftpresse
@ Moya
Ich denke nicht das selbst eine Sammlung der "Vergehen" ausreichen wird.
Hab eben mal das BetrVG überflogen und dort gibt es auch keinen entsprechenden Passus das man Mitglieder abwählen etc. kann.
Wäre ja auch eigentlich nicht im Sinne des Erfinders
Gruß
Saftpresse
Erstellt am 27.11.2006 um 11:59 Uhr von waschbär
>Saftpresse,
bitte wo besteht der unterschied zwischen, deinem satz und meiner verpackten Ironie ???
an Moya deine Sammlung wird nichts helfen, ausser das es unter umständen nach hinten los gehen kann ! so in richtung mobbing.
ausser einer Abwahl des BR´s geht wirklich , suche hier im Forum oder einer internen auf kurs begleitung sehe ich da auch keine möglichkeiten.
Erstellt am 27.11.2006 um 12:03 Uhr von Moya
Und wofür gibt's dann die Schweigepflicht, wenn es eh völlig egal ist und keine rechtliche Grundlage gegen einen Verstoß gibt?
Erstellt am 27.11.2006 um 12:04 Uhr von Mona-Lisa
@alle,
ist bei euch der Betriebsrat ein Geheimrat?
Erstellt am 27.11.2006 um 12:14 Uhr von SSGG
hier ein Kommentar (§79 BetrVG) aus LexisNexis:
...Ausdrücklich muss die Meinung abgelehnt werden, dass Betriebsratsmitglieder eine Schweigepflicht über Vorgänge innerhalb des Betriebsrats (z.B. Abstimmungsergebnisse) haben. Für eine derartige Schweigepflicht findet sich im Betriebsverfassungsgesetz keine Grundlage. Im Gegenteil: Die Rechenschaftspflicht gegenüber der Belegschaft ( § 43 ) und die Tatsache, dass der Betriebsrat die gewählte Interessenvertretung der Belegschaft ist, sprechen dafür, dass die Betriebsratsarbeit so transparent und nachvollziehbar wie möglich gemacht werden muss. Allerdings sollten Spannungen und Querelen zwischen Betriebsratsmitgliedern nicht nach außen getragen, sondern in sachlicher Auseinandersetzung im Betriebsrat selbst beigelegt werden.
Erstellt am 27.11.2006 um 12:21 Uhr von waschbär
Moya,
Schweigepflicht,Geiheimhaltungspflicht etc.... Das sind sachen die muss der BR eindeidig und klar Definieren !!!
Diene dem Mitarbeiter und nicht dem System , den der Mitarbeiter hat dich Gewählt seine Intressen zu Vertretten ! Und nicht das SYSTEM !
Soll heissen, wege die Unterschiede ab ! Verliere nicht den Bezug zu deiner Aufgabe.
Sollte es so was wie eine Geheimnisskrämmerei bei euch geben zum Nachteil eines AN ! So hasst du wenn es "Raus" kommt ein Richtigs Problem ! Und klaube mir die Wahrheit kommt immer an das Licht > Früher oder etwas Später .
Versuche mal die Gründe für das Verhalten des BR´lers zu Ergründen ! Unterumständen Hilft es !!
Erstellt am 27.11.2006 um 12:33 Uhr von Moya
Wenn wir als BR beschliessen, gewisse Dinge nicht nach aussen zu tragen, um etwaigen Schaden abzuwenden, dann hat das mit Geheimniskrämerei nichts zu tun. Und um genau diese Dinge geht es. Wir arbeiten insgesamt durchaus transparent, allerdings gibt es auch Dinge, die man (vorerst) besser für sich behält, vor allem dann, wenn noch kein Fakt dahinter steht.
Erstellt am 27.11.2006 um 12:39 Uhr von Moya
....vielleicht noch ergänzend zum eigentlichen Problem:
Es handelte sich bei der weitergegebenen Information um eine im Sinne des §79 BetrVG.
Erstellt am 27.11.2006 um 12:46 Uhr von Mona-Lisa
@Moya,
der 79iger ist sehr eng gesteckt.
Habt ihr vom AG einen Maulkorb bekommen?
Erstellt am 27.11.2006 um 12:51 Uhr von waschbär
Sollte es sich um d. 79 handeln bzw gegen einen Verstoss, dann braucht sich ja Moya keinen Kopf zu machen das ding geht dann eh vors Arbeitsgericht !! Sollte der Fall so "grass" sein !!!
Erstellt am 27.11.2006 um 12:52 Uhr von Moya
@mona-lisa:
Im Bezug auf diese Information ja.
Erstellt am 27.11.2006 um 12:55 Uhr von Moya
@waschbär:
Ich würde den Fall (bzw. die Information) nicht unbedingt als "krass" bezeichnen, aber die weitergabe vom GF an mich als BRV war halt ausdrücklich mit der Forderung auf Geheimhaltung außerhalb des BR's versehen.
Erstellt am 27.11.2006 um 12:59 Uhr von waschbär
äh ????
Moya, kann es sein das du dich da auf ein Spiel eingelassen hasst in dem du irgendwie etwas " alleine" dastehst ???
Lese bitte mal 79´ ........
p.s du bist der BR !!!!! nicht einer vom BR !!!
denke mal darüber nach !!
Erstellt am 27.11.2006 um 13:02 Uhr von Mona-Lisa
@Moya,
es ist ein beliebtes Spiel der AG`s den Gremien Geheimhaltungspflicht aufzudrücken.
Ich kann hier natürlich nicht beurteilen, ob der Maulkorb gerechtfertigt ist.
Lasst euch nicht zum Werkzeug des AG`s machen.
Auch habe ich den Eindruck, da du ja auch von anderen Vorfällen sprichst, dass dieses BR-Mitglied nicht nur dir ein Dorn im Auge ist.....
Erstellt am 27.11.2006 um 13:12 Uhr von Moya
@Mona-Lisa:
Die Geheimhaltung im Bezug auf diese Info war durchaus schon gerechtfertigt. Die GF fordert dies nur sehr selten explizit und wenn dann immer nachvollziehbar.
Was den Dorn im Auge angeht, natürlich sieht es der Rest es BR's ebenso wie ich, denn sonst müsste ich vielleicht mal meine Sicht der DInge hinterfragen. Es kommt halt immer mal wieder vor, dass er sich Alleingänge etc. leistet und damit in großen Teilen der Belegschaft unnötig Unruhe stiftet. Hinzu kommt, dass seine "Aktionen" natürlich immer auf den gesamten BR zurückfallen. Bisher kommen die "Fehltritte" nur selten bei der GL an, wenn der akute Fall jedoch publik wird, muss ich wohl damit rechen, in Zukunft nur noch mit den "nötigsten" Informationen versorgt zu werden. Vetrauensverhältnis Ade...
Erstellt am 27.11.2006 um 14:37 Uhr von Dana
bei uns gibt es auch das problem, dass mitglieder sachen weitererzählen, die noch nicht spruchreif sind und somit häufig viel unruhe auftritt. UND DAS IST EIN PROBLEM. Das hat gar nichts mit geheimrat oder so zu tun. ich kann da moya durchaus verstehen.
gerade wenn sich mitarbeiter vertrauensvoll an den br wenden, die in der sitzung besprochen werden und ein BRM dann nach der sitzung rumerzählt, wer sich mit welchem problem an den br gewendet hat. Da verlieren die MA doch das Vertrauen, oder?
wenn ich euch z.t. richtig verstehe, sind die sachen, die in einer br sitzung besprochen werden nicht geheim und können weitererzählt werden..............übertrieben-gesagt.
warum machen wir die br-sitzung dann nicht gleich öffentlich?
Erstellt am 27.11.2006 um 15:09 Uhr von Moya
Danke Dana!
Wobei es nicht ausschliesslich um solche Themen geht, aber sie gehören ebenfalls dazu.
Erstellt am 09.12.2006 um 11:21 Uhr von PhilCollins
Die Geheimhaltungspflicht nach 79 BetrVG gilt nur,wenn alle vier folgenden Punkte gleichzeitig zutreffen:
1:Es muß ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis sein.
2:Es muß ein Geheimnis sein
3:Es muß ausdrücklich auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit hingewiesen werden.
4: Der Arbeitgeber muß ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung haben.
Jeder Einzelfall muß vom BR daraufhin untersucht werden,ob alle vier Bedingungen
tatsächlich zutreffen.